Ich möchte gerne mal eine Statistik sehen die belegt dass das für diesen Use Case sinnvoll ist.
Also, wie häufig waren IP-Informationen in Ermittlungsverfahren nützlich? Was für Strafsachen waren das?
Soweit ich weiß existiert diese Statistik nicht. Nicht dass sich eine Union von beobachtbaren Tatsachen ablenken oder überzeugen ließe, aber mein Bauchgefühl sagt mir dass diese Daten bestenfalls tangentiell nützlich sind.
Besser noch Patrick Breyer von den Piraten hat eine Studie der EU veröffentlicht die zeigt, dass es in keinem Land einen messbaren Effekt gab. https://piratenpartei.de/2020/10/07/piraten-zu-vorratsdatenspeicherungs-urteilen-gezielt-ermitteln-statt-total-erfassen/ (Studie in Fußnote 1 ganz unten)
Auch eine Studie speziell für Deutschland kommt zu dem Ergebnis: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-studie
Also wissen wir sogar, dass diese grobe Verletzung der Grundrechte nichts bringt. Und mit diesem Wissen sie dann wieder zu beschließen, das ist das Verbrechen.
Nun haben die Überwachungsfreunde kürzlich auch Rückenwind vom EuGH bekommen, was besagt, dass es in der EU erlaubt sein kann bei einfachen Urheberrechtsverletzungen Vorratsdaten zu speichern.
Wäre aber jetzt erstmal ein nationaler Schnellschuss, daher wird man sich wohl noch 1x vorm Verfassungsgericht treffen und die geplante Regelungen kippen oder für “teilweise verfassungswidrig” aburteilen. Der Rest der dann evtl. kleben bleibt, ist dann das Gesetz. Oder Plan B) - man wartet ab, bis es EU-weit einheitlich geregelt wird und da verweise ich auf den ersten Absatz.
Es ist einfach so abgefuckt. Mich regt es einfach alles so auf. Solange sich die Menschen nicht noch viel mehr für sowas interessieren und engagieren, wird sich überhaupt nichts ändern. Die Gier nach unverhältnismäßigen Befugnissen ist VIEL ZU GROß.
Und währenddessen erklärt man der Bevölkerung immer noch, was überhaupt eine IP-Adresse ist:
Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, mit der er identifiziert werden kann.
Es ist einfach so abgefuckt. Mich regt es einfach alles so auf. Solange sich die Menschen nicht noch viel mehr für sowas interessieren und engagieren, wird sich überhaupt nichts ändern. Die Gier nach unverhältnismäßigen Befugnissen ist VIEL ZU GROß.
Ich denke, die Leute interessieren sich schon. Privatsphäre und Überwachung sind ja immer wieder Aufhänger für Netzaktivisten. Das Problem ist eher, dass dieselben Aktivisten uns gleichzeitig in den Überwachungsstaat führen.
Reine Online-Delikte lassen sich anders eben nicht aufklären. Also Beleidigungen, Deepfakes oder Urheberrechtsverstöße. Jetzt wird das auch noch propagandistisch als digitale Gewalt überhöht. Es ist Konsens, dass man da unbedingt was machen muss. Für die Amis ist Free Speech da die erste Verteidigungslinie. Es gibt solche Delikte kaum, was die Verfolgung weniger dringend macht. Außerdem wird argumentiert, dass die Leute dann weniger frei reden. Den Wild-West-Scheiß wollen wir ja nicht.
Hier wäre das Fernmeldegeheimnis die erste Verteidigungslinie. Aber es ist ja völlig etabliert, dass man zur Aufklärung von Straftaten auch Telefone abhören darf. Das heißt, diese Linie kann man schon nicht mehr halten. Schon gar nicht, wenn es inzwischen um “Gewalt” geht. Man kann nur noch über die organisatorischen Details feilschen.
Aber wir hier sind ja so blöd, dass wir auch das Fernmeldegeheimnis kaum einfordern. Wenn wir Privatsphäre wollen, dann reden wir stattdessen über Datenschutz. Und das ist eben überhaupt keine Verteidigung. Im Gegenteil. Wenn ein Deepfake ohne Einwilligung gemacht wird, dann ist das ein Datenschutzverstoß. Man braucht Überwachung um das Recht auf Datenschutz durchzusetzen. Manche Aktivisten fordern das auch deutlich ein. “Big Tech” soll mehr Daten sammeln, scannen und profilieren um den Datenschutz gegen die User durchzusetzen.
Aber es ist ja völlig etabliert, dass man zur Aufklärung von Straftaten auch Telefone abhören darf. Das heißt, diese Linie kann man schon nicht mehr halten.
Da geht es aber um das Abhören eines einzelnen Anschluss und zwar nicht rückwirkend, sondern AB dem Verdacht. Bei der VDS geht es darum ALLE abzuhören und monatelang in die Vergangenheit abprüfen zu können.
Tja. Da sind wir eben beim Feilschen über Details.
Der EUGH wird das mit einiger Sicherheit abnicken. Vorratsdatenspeicherung gibt es woanders ja auch schon.
Der BVerfG könnte pingeliger sein, zwecks informationeller Selbstbestimmung. Aber auch da habe ich nicht viel Hoffnung.
Die Argumentation dahinter ist, dass dein ständiger Überwachungsdruck einen hindert seine Persönlichkeit frei zu entfalten, was ein Grundrecht ist. Damit kämen wir aber gefährlich nahe an amerikanische Vorstellungen von Rede- und Ausdrucksfreiheit. Also machen wir lieber schnell einen Richtungswechsel. Es ist ausgemacht, dass du dich nicht frei entfalten darfst, indem du einfach schreibst, was dir beliebt. ZB einen Politiker einen Pimmel nennen. Das ist nämlich “digitale Gewalt”. Und nicht nur zerstört man mit dieser “Gewalt” gegen Politiker die Demokratie, man hindert die Armen auch an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Ob das jetzt ein Hauptgrund ist, dass Netzaktivisten sich gegenseitig ihre Standpunkte kaputtmachen, weiß ich nicht. Konnte ich zumindest noch nicht so häufig beobachten. Aber passiert sicherlich auch hier und da.
Und interessieren tun sich auch viele. Könnte definitiv schlimmer sein. Aber offensichtlich ist es nicht genug, dass eine Bundesregierung denkt “Oh, das ist zu heiß, das fasse ich nicht mit der Kneifzange an”. Die denken eher: “Ja, da sind so n’ paar Bedenkenträger-Nerds, die Online-Kommentare verfassen, aber wenn’s darauf ankommt wehren die sich eh nicht”. Die bekommen nicht das richtige und zahlreiche Feedback. Die handeln erst, wenn sie Angst haben, Wähler zu verlieren.
Am wichtigsten ist meiner Meinung nach Sichtbarkeit. Und das erreicht man eher durch Demonstrationen/Petitionen/Spenden an NGOs/politischem Engagement o.Ä…
Mit einem Online-Kommentar ist es i.d.R. nicht getan (auch wenn es besser ist als nichts).
Ich kann den Leuten sogar eine Liste aller IPv4 Adressen schicken. Die können sie dann gerne speichern.
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Da fertig, gern geschehen
Es geht um Verbindungsdaten. Du brauchst also eine Liste mit der Kombination jeder IPv4-Adresse (mit Port) mit allen übrigen
, am besten noch mitsowie allen (positiven) Zeitstempeln der Unix-Systemzeit in der aktuellen und zukunftssicheren 64-Bit-Variante. Für das Äquivalent mit IPv6 müssten sie dann wohl zusätzliche Festplatten beschaffen.^*
^* Die Daten werden natürlich für leichtere Ermittlungsarbeit als menschenlesbare Textdatei gespeichert.
Ausgedruckt und laminiert!
Stimmt, sonst wär sie ja ungültig.
Schon klar, war natürlich nicht ernst gemeint und auch nur auf die Überschrift bezogen. Zudem war meine Vermutung dass viele beteiligte Politiker vermutlich nicht richtig verstehen worum es geht. Wäre also cool wenn sie eine Liste aller IP-Adressen speichern würden, damit ihr Lobby-To-Do abhaken und glücklich wären, während Datenschützer ebenfalls glücklich wären.
Schon klar, war natürlich nicht ernst gemeint und auch nur auf die Überschrift bezogen.
Die unsinnige Überschrift ist mir gar nicht aufgefallen. 😅
Die Daten werden natürlich für leichtere Ermittlungsarbeit als menschenlesbare Textdatei gespeichert.
Nö. Der nächste Gesetzesentwurf für Palantir ist ja auch schon in Arbeit. Die Daten müssen also nur für AI lesbar sein.
Du brauchst Quell IP+Port und Ziel IP+Port und die Zeit/Datum. Erst dann sind die Daten wertvoll. Sonst nutzlos
Da kann man doch mit UDP sicher irgendwie ne ddos Attacke daraus bauen.
Ok, dann kommt also noch die Portnummer hinzu.
BGH sagt nein
Um das unweigerliche Zitat vom Was-kümmert-mich-der-BGH-Innenminister Dobrindt vorwegzunehmen: “Das waren damals doch völlig anders gelagerte Einzelfälle!”
Als ob. Der winkt das doch eiskalt durch.
Das BVerfG sagt vielleicht nein.Die haben mehrfach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt ich sehe nicht das sich da etwas geändert hätte.
Beim BGH gibt es auch Senatsvorsitzender, die von sich behaupten on ihrem Senat möglichst jede Verurteilung irgendwie zu halten. Das ist zwar nicht der Sinn der Sache, aber naja…
Das BVerfG hat das in der Vergangenheit zwar durchaus abgelehnt, aber das muss nicht heißen, dass sie es auch weiterhin untersagen.
Der EUGH hat es in der Vergangenheit auch nur in sehr engen Grenzen zugelassen, bis es dann seit 2024 für im Grunde alles geht.
Ist das diesmal komplett unter dem Radar gelaufen oder habe ich das einfach nur nicht mitbekommen?
Das Kabinett beschließt hier ja nur den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen.
Dementsprechend gibt es auch jetzt erst etwas mit hinreichendem Radarquerschnitt…
Seit der Berichterstattung zum Koalitionsvertrag hab ich davon auch nichts mitbekommen.
Der Teil mit den von der Speicherung ausgenommenen Hotel WLANs kommt mir bekannt vor. Podcast LNP vielleicht? Ich erinnere mich nicht.
Beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen ist leider auch Partei übergreifend in jeder Regierung Murmeltiertag und das BGH muss dann die Uhr zurück drehen.
E: Jupp. LNP: https://logbuch-netzpolitik.de/lnp544-nihilistischer-pinguin Suche nach: D und EU planen wieder VDS







