Mit der geplanten Speicherpflicht für IP-Adressen will die Regierung Ermittlungen erleichtern. Kritiker zweifeln, ob das Gesetz vor Gericht Bestand hat.
Um das unweigerliche Zitat vom Was-kümmert-mich-der-BGH-Innenminister Dobrindt vorwegzunehmen: “Das waren damals doch völlig anders gelagerte Einzelfälle!”
Beim BGH gibt es auch Senatsvorsitzender, die von sich behaupten on ihrem Senat möglichst jede Verurteilung irgendwie zu halten. Das ist zwar nicht der Sinn der Sache, aber naja…
Das BVerfG hat das in der Vergangenheit zwar durchaus abgelehnt, aber das muss nicht heißen, dass sie es auch weiterhin untersagen.
Der EUGH hat es in der Vergangenheit auch nur in sehr engen Grenzen zugelassen, bis es dann seit 2024 für im Grunde alles geht.
BGH sagt nein
Um das unweigerliche Zitat vom Was-kümmert-mich-der-BGH-Innenminister Dobrindt vorwegzunehmen: “Das waren damals doch völlig anders gelagerte Einzelfälle!”
Als ob. Der winkt das doch eiskalt durch.
Das BVerfG sagt vielleicht nein.
Die haben mehrfach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt ich sehe nicht das sich da etwas geändert hätte.
Beim BGH gibt es auch Senatsvorsitzender, die von sich behaupten on ihrem Senat möglichst jede Verurteilung irgendwie zu halten. Das ist zwar nicht der Sinn der Sache, aber naja…
Das BVerfG hat das in der Vergangenheit zwar durchaus abgelehnt, aber das muss nicht heißen, dass sie es auch weiterhin untersagen.
Der EUGH hat es in der Vergangenheit auch nur in sehr engen Grenzen zugelassen, bis es dann seit 2024 für im Grunde alles geht.