Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jetzt verstehe ich, warum Collien Fernández Deutschland als “Täterparadies” bezeichnet hat. Es ist super weird, dass solches klar sexuell motiviertes Verhalten nicht sanktioniert wird.
Ich dachte immer, dass es unter das Persönlichkeitsrecht oder sowas fällt, wenn einem jemand ins Gesicht filmt. Aber das zählt dann nur bei Veröffentlichung?
Vermutlich meinst du das Recht am eigenen Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Jepp
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder **öffentlich zur Schau gestellt **werden.
Frage: könnte man da mit DSGVO dran? Wenn die fotos in irgendeiner cloud gespeichert werden, ist das dann doch automatisierte Verarbeitung und man könnte sich dann darauf berufen oder nicht?
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.
Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für “ausschließlich persönliche Tätigkeiten” angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.
Schon das Aufnehmen des Fotos ist eine „Verarbeitung” nach DSGVO, da das Foto ja gespeichert wird.
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