Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Ich dachte immer, dass es unter das Persönlichkeitsrecht oder sowas fällt, wenn einem jemand ins Gesicht filmt. Aber das zählt dann nur bei Veröffentlichung?
Vermutlich meinst du das Recht am eigenen Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Jepp
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html