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Cake day: November 29th, 2024

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  • Weil sich die Meinung des BVerfG nicht auch im Laufe der Zeit ändert?!

    Finde ein Strike System merkwürdig. Die Frage ist doch: warum brauchen die 17 Jahre, um so was abzuurteilen? Gesetze müssten doch eigentlich schon nach dem Beschluss vor dem Inkrafttreten angefochten werden können, wenn da Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Ggf. wäre da der Hebel: Nur Gesetze, die nicht angefochten werden, können überhaupt in Kraft treten. Zwar auch nervig, weil es immer wen gibt, der das vors BVerfG zerren würde, aber immerhin wären dann nicht Menschen jahre- und jahrzehntelang Opfer von verfassungswidrigen Gesetzen.

    Und warum werden Opfer dann nicht wenigstens irgendwie entschädigt? Da tritt der Staat das Recht von denen mit Füßen 17 Jahre lang, dann wird endlich festgestellt, dass es nicht OK ist und dann? Die bekommen ja nicht einmal ein trauriges Entschuldigungsschreiben.


  • Ja, hm. In der Begründung kratzen sie ja daran, dass “es die Debatte über Schuldenaufnahmen verhindert”. Vermutlich meinen sie es gut. Aber die zwei Artikel darüber, haben das direkt zu “es verschleiert Schulden, Schulden schlimmschlimm” gemacht.

    Plus deren Logik “Ein Sondervermögen ist eigentlich ein gesondert betrachteter Teil eines Vermögens und das Wort wird hier falsch verwendet” ist halt auch wieder so eine unleidliche Duden Spitzfindigkeit. Ich habe das Wort bislang nur im Kontext von besagten Sondervermögen zur Umgehung der Schuldenbremse gehört/gelesen. Da jetzt einen auf ackchually zu machen ist Elfenbeinturm vom Feinsten.

    Plus, in Zeiten in denen es wichtig ist Zeichen zu setzen, hätten sie ja mit dem zweitplatzierten Zustrombegrenzungsgesetz oder besagtem Stadtbild sehr geeignete Kandidaten gehabt.