Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?

  • Kr4u7@discuss.tchncs.de
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    7
    ·
    4 hours ago

    Frage: könnte man da mit DSGVO dran? Wenn die fotos in irgendeiner cloud gespeichert werden, ist das dann doch automatisierte Verarbeitung und man könnte sich dann darauf berufen oder nicht?

    • kossa@feddit.org
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      ·
      2 hours ago

      Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.

      Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für “ausschließlich persönliche Tätigkeiten” angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      Deutsch
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      6
      ·
      4 hours ago

      Schon das Aufnehmen des Fotos ist eine „Verarbeitung” nach DSGVO, da das Foto ja gespeichert wird.