Ein weiterer Facebook-Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz in Heilbronn hat juristische Folgen: Dieses Mal hat die Beleidigung Konsequenzen.
Wer sich negativ über unseren sehr guten Kanzler äußert, soll die Strafe dafür spüren!
Da verstehe ich jetzt nicht wieso das hier überhaupt zur Anwendung kommt.
…und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…
Ihn irgendwo im Internet als “Lackaffe” zu bezeichnen ist vielleicht nicht nett aber sein öffentliches Wirken wird dadurch ganz sicher nicht erheblich erschwert. Betonung liegt hier auf “erheblich”.
Das bedeutet, dass zusätzlich zum normalen Straftatbestand der Beleidigung diese in politischem Kontext und in direktem Bezug zur politischen Betätigung des Opfers stehen muss.
Kann ich mir hier ehrlich nicht vorstellen. Bei Merkels ‘Volksmörderin’-Aussagen schon eher. Denn die Aussage “Lackaffe” bezieht sich ja vermutlich eher auf sein Wesen, nicht auf sein politisches Handeln.
Wenn Merz durch markige Äußerung ständig seine Koalitions- und Parteikollegen verprellt, seine Chancen auf eine Minderheitenregierung zerstört, indem er Grüne und Linke beleidigt, und durch blanke Überheblichkeit seine Sympathie in der Bevölkerung verspielt, dann würde ich durchaus einen Bezug zwischen “Lackaffe” und seinem politischen Handeln erkennen. Die Meinung, Merz sei für sein Amt charakterlich ungeeignet, kann man haben und die ist ja auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das steckt letztlich im “Lackaffen”.
Das Verfahren soll ja in die Revision gehen. Ich hoffe Merz verliert, denn für den “Lackaffen” kann er sich bei sich selbst bedanken.
Ich dachte § 188 StGB ist gerade kein Antragsdelikt?
Nachtrag: Jepp, ist i.d.R. ein Offizialdelikt. Quelle
Da verstehe ich jetzt nicht wieso das hier überhaupt zur Anwendung kommt.
Ihn irgendwo im Internet als “Lackaffe” zu bezeichnen ist vielleicht nicht nett aber sein öffentliches Wirken wird dadurch ganz sicher nicht erheblich erschwert. Betonung liegt hier auf “erheblich”.
Hängt wahrscheinlich vom Parteibuch der oder des Zuständigen ab. 3.-)
Irgendein Staatsanwalt erhofft sich dadurch wohl eine schnellere Beförderung.
Neues Geschäftsmodell für übereifrige Staatsanwaltierende: Engagement bait posten und dann alle anzeigen!
Naja, viel “wirken” tut er ja auch nicht.
Da steht auch:
Kann ich mir hier ehrlich nicht vorstellen. Bei Merkels ‘Volksmörderin’-Aussagen schon eher. Denn die Aussage “Lackaffe” bezieht sich ja vermutlich eher auf sein Wesen, nicht auf sein politisches Handeln.
Wenn Merz durch markige Äußerung ständig seine Koalitions- und Parteikollegen verprellt, seine Chancen auf eine Minderheitenregierung zerstört, indem er Grüne und Linke beleidigt, und durch blanke Überheblichkeit seine Sympathie in der Bevölkerung verspielt, dann würde ich durchaus einen Bezug zwischen “Lackaffe” und seinem politischen Handeln erkennen. Die Meinung, Merz sei für sein Amt charakterlich ungeeignet, kann man haben und die ist ja auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das steckt letztlich im “Lackaffen”.
Das Verfahren soll ja in die Revision gehen. Ich hoffe Merz verliert, denn für den “Lackaffen” kann er sich bei sich selbst bedanken.
Wenn der verliert, ist er dann ein gerichtlich anerkannter Lackaffe?
Das muss aber erstmal geprüft werden. Ob eine Anklage erhoben wird steht auf einem anderen Blatt.
Ach der gute alte Majestätsbeleidigungs-Paragraph.
Der ist so lächerlich, dass ich glatt vergessen hab, dass es den gibt.