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  • Bei einer Kleinstdrohne wie dem angesprochenen 35cm-Quadcopter sollten aber die aus einem Abschuss resultierenden Trümmer kein größeres Problem darstellen.

    Größere Drohnen, die gefährlichere Trümmerteile erzeugen, sind wahrscheinlich in der Regel aus größerer Entfernung zu orten.

    Die schwer zu ortende Drohne ist auch wieder relativ klein, also auch wieder ein eher kleines Risiko durch Trümmer. Zumal die relativ geringe Geschwindigkeit dafür sorgt, dass die Trümmer nicht zu weit vom Ort des Abschusses runterkommen.

    Die Munition dürfte in der Tat ein gewisses Problem darstellen, aber hauptsächlich durch ihren Sicherheitsbereich. (Was man hochschießt, kommt irgendwo auch wieder runter) Soweit ich weiß, hat halbwegs moderne Luftabwehrmunition in der Regel eine Selbstzerstörung nach einer einstellbaren Flugstrecke (Flugzeit), um eben das Risiko zu minimieren. Im Zweifel müsste man halt um sensible Einrichtungen herum Sicherheitszonen einrichten. Wie hoch der finanzielle Schaden durch Munitionskosten zu bewerten ist, muss man davon abhängig machen, wie hoch der potenzielle Schaden durch die Drohnenflüge ist. Natürlich sollte man gegen den billigen Consumer-Quadcopter aus dem Mediamarkt keine mehrstufige Langstrecken-Flugabwehrrakete einsetzen. Ideal wäre es, die Verursacher der Drohenflüge ausfindig zu machen und festzusetzen. (Nicht unwahrscheinlich, dass es sich bei den vom Meer kommenden Drohnen um garantiert 1000% zivile Schiffe der russischen Schattenflotte handelt)



  • Wenn die Dinger vom Meer her kommen, lassen die sich bestimmt schon im Anflug orten, bevor sie über Land sind. Außerdem werden die nach Abschluss ihrer Mission auch wieder dahin fliegen, wo sie hergekommen sind, denn so Dinger sind teuer und die Besitzer wollen sie deshalb gerne wiederhaben. Es wird also schon mehrere Zeitfenster geben, wo man sie mit verschwindend geringem Risiko für unbeteiligte Dritte abschießen kann.

    Dass dafür angeblich erst eine neue Rechtslage geschaffen werden muss, halte ich für lächerlich, zumal wir in anderem Kontext schon seit Jahrzehnten eine weit beunruhigendere Rechtslage haben. (Abschuss von Passagierflugzeugen, die von Terroristen entführt wurden) Das Alles halte ich für ein Symptom einer ausufernden Vollkaskomentalität, in deren Rahmen niemand mehr Verantwortung für das eigne Handeln übernehmen will, solange nicht jedes Detail ausdrücklich “rechtssicher” vorgeschrieben ist.










  • Dafür muss man doch erst Formular A 38 ausfüllen, in 3-facher Ausfertigung einreichen, natürlich die Bearbeitungsgebühr entrichten, um dann Formular 38 A auf dem Postweg zugesendet zu bekommen, das man dann ordnungsgemäß ausgefüllt, und notariell beurkundet, natürlich fristgerecht innerhalb von 3 Werktagen nach Versand, unter Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in 3-facher Ausfertigung einreichen muss, um dann den Antrag auf Planfeststellungsverfahren für den Abschuss einer unbefugten Drohne stellen zu dürfen.

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