Ein weiterer Facebook-Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz in Heilbronn hat juristische Folgen: Dieses Mal hat die Beleidigung Konsequenzen.
Wer sich negativ über unseren sehr guten Kanzler äußert, soll die Strafe dafür spüren!
Da verstehe ich jetzt nicht wieso das hier überhaupt zur Anwendung kommt.
…und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…
Ihn irgendwo im Internet als “Lackaffe” zu bezeichnen ist vielleicht nicht nett aber sein öffentliches Wirken wird dadurch ganz sicher nicht erheblich erschwert. Betonung liegt hier auf “erheblich”.
Da verstehe ich jetzt nicht wieso das hier überhaupt zur Anwendung kommt.
Ihn irgendwo im Internet als “Lackaffe” zu bezeichnen ist vielleicht nicht nett aber sein öffentliches Wirken wird dadurch ganz sicher nicht erheblich erschwert. Betonung liegt hier auf “erheblich”.
Hängt wahrscheinlich vom Parteibuch der oder des Zuständigen ab. 3.-)
Irgendein Staatsanwalt erhofft sich dadurch wohl eine schnellere Beförderung.
Neues Geschäftsmodell für übereifrige Staatsanwaltierende: Engagement bait posten und dann alle anzeigen!
Naja, viel “wirken” tut er ja auch nicht.