Als Begründung für ihre Ablehnung nannte die CDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, im Steuerrecht auf Vereinfachung und Typisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig, Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Das gelte auch für Gewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.
Arbeitsplätze. Genau. Arbeitsplätze werden dadurch geschaffen Mieten zu erhöhen. Ist doch klar, ne?
Entsprechend dem Urteil des BFH 24.Okt.2017 ist das auch nicht der Fall.
Die angeführten zusätzlichen Tätigkeiten, die über das normale Maß an üblichen Vermieterzätigkeitne hinausgeht, wurde n nicht anerkannt.
Als Nicht-Jurist ist es mir jedoch unklar, weshalb man es zulässt, ein Urteil des BFH so lange mit einem Nichtanwendungserlass auszusitzen. Eine ordentlichetliche Klärung sollte meiner Ansicht nach grundsätzlich innerhalb der Verjährungsfrist stattfinden müssen. Oder gelten für diese Fälle die 4 Jahre Festsetzungsfrist (Erbschaftssteuer) nicht?
Für die SPD-Fraktion ist eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der 300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbestände beinhalte.
Die SPD immer 😅. Die sind einfach so ein schlechter Scherz.
“Ja, also, ähm, wir müssten ja eigentlich dafür sein, weil wegen dem S in unserem Namen und der ganzen roten Farbe. Aber irgendwie wollen wir ja auch dagegen sein, weil, wegen, wissenseschon. Hm, also, hm. Wie machen wir das denn jetzt? Vielleicht einfach die dümmste Scheiße labern und hoffen, dass es niemandem auffällt?”
Lieber gar nichts verbessern, weil man ja eigentlich noch mehr verbessern sollte? häh?
Üblicher Trick um beliebig verschleppen zu können.
Macht z.B. Putin auch. Die Ukraine hat bereits mehrfach einen bedingungslosen Waffenstillstand angeboten. Russland lehnt das ab, da sie angeblich lieber direkt Frieden wollen und stellen dafür dann Forderungen, die untragbar sind.
“Unsere Gesetze sind sehr sensibel, wenn wir da nicht ganz vorsichtig 'rangehen kriegen sie einen Schock und funktionieren dann gar nicht mehr!”
Was für eine gequirlte Scheisse.
Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig, Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen
WOHNUNGEN 👏
SOLLTEN 👏
KEIN 👏
BETRIEBSVERMÖGEN 👏
SEIN 👏
Und wenn das Geschäftsmodell meines Betrieb nun einmal darin besteht, hart arbeitenden Menschen für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse 50% ihres Einkommens abzunehmen?
Schachmatt, Öko.
Dann bietest du deine Wohnungen zu günstig an. 75% sollte den Menschen ein Dach über dem Kopf schon wert sein.
Dann möchte ich gerne einmal deine Adresse erfragen, um dir in den Briefkastenschlitz zu kacken.
GaLiGrü
Aber selbst wenn sie es sind, ist es für den Erhalt von Arbeitsplätzen nicht notwendig, sie von der Erbschaftssteuer auszunehmen.
Vor allem: Wie viele Arbeitsplätze schaffen 300 vermietete Wohnungen? Klar, man braucht eine Verwaltung dafür, Hausmeister, jemand muss die Nebenkostenabrechnungen machen und im Zweifelsfall Wohnungsbesichtigungen durchführen. Aber: Wenn der Besitzer jetzt aufgrund der Erbschaftssteuer 200 Wohnungen davon verkaufen muss, dann fallen alle diese Arbeiten trotzdem an, nur vllt. in einer anderen Firma. Da geht kein einziger Arbeitsplatz verloren
Klar, aber es geht ja nichtmal wirklich um die Arbeitsplätze in meinen Augen, sondern um die Ansicht, dass Wohnungen Betriebsvermögen sind. Wenn mein Vater ne Druckerei hat, in der ~50 Mio an Druckmaschinen stehen, dann find ich das ja in Ordnung, wenn darauf keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das würde die Firma ggf. ruinieren. Aber ne Wohnung hat in so gut wie keinem Fall die Eigenschaft, für das Betriebsgeschehen notwendig zu sein. Die einzige Ausnahme - in meinen Augen - wäre es, wenn die Wohnung nicht vermietet werden, sondern umsonst an die Belegschaft gegeben werden, sozusagen als “Benefit”. Allerdings gibt es sowas meines Wissens nicht bzw. werden Betriebswohnungen niemals “umsonst” verteilt.
Wenn mein Vater ne Druckerei hat, in der ~50 Mio an Druckmaschinen stehen, dann find ich das ja in Ordnung, wenn darauf keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das würde die Firma ggf. ruinieren.
Nein, würde es nicht. Es gibt aus der Zeit vor der Verschonungsbedarfsprüfung keinen einzigen bestätigten Fall, in dem das passiert ist.
Finde ich wild von dir, das einfach so zu behaupten. Mir sind nämlich zwei Fälle bekannt, wo das genau so eingetreten ist. Einmal in der Firma, in der ich damals meine Ausbildung gemacht habe und einmal bei meinem Cousin, der die Firma von seinem Vater geerbt hat und sich damals in der kompletten Familie Geld zusammenleihen musste, weil er ansonsten einen Teil der Firmengeräte hätte verkaufen müssen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen und die Firma im Ganzen zu behalten. Ansonsten hätte er vermutlich nen großen Teil der Belegschaft entlassen müssen und hätte viele Aufträge schlicht gar nicht mehr annehmen können, weil die Geräte nicht da waren.
Schönes Beispiel dafür, wie bestimmte Eliten den Staat gekapert haben und durch Lobbyismus ihre eigenen Regeln geschaffen haben. Es gibt wirklich keinen Grund für diese Ausnahme. Ich kann es ja verstehen, wenn die Immobilienerbschaften sensibel behandelt werden, damit man nicht plötzlich beim Erben von Omas Häuschen hunderttausende Euro Steuern zahlen muss.
Aber bei der Menge reden wir ja zum einen über die absolute Vermögenselite. Und zum anderen gibt es wohl wenig Dinge, die leichter zu veräußern sind, um die Steuer zu zahlen, als zum Beispiel 150 Wohnungen.
Lobbyismus
Lasst uns doch das Kind bei seinem wirklichen Namen nennen. Was da passiert, ist schlicht und einfach Korruption.









