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    3 days ago

    Entsprechend dem Urteil des BFH 24.Okt.2017 ist das auch nicht der Fall.

    Die angeführten zusätzlichen Tätigkeiten, die über das normale Maß an üblichen Vermieterzätigkeitne hinausgeht, wurde n nicht anerkannt.

    Als Nicht-Jurist ist es mir jedoch unklar, weshalb man es zulässt, ein Urteil des BFH so lange mit einem Nichtanwendungserlass auszusitzen. Eine ordentlichetliche Klärung sollte meiner Ansicht nach grundsätzlich innerhalb der Verjährungsfrist stattfinden müssen. Oder gelten für diese Fälle die 4 Jahre Festsetzungsfrist (Erbschaftssteuer) nicht?