kein allgemeines Urteil zu den Zurückweisungen an der Grenze per se.
Das Urteil begründet sich aber nicht in dem Einzelfall, sondern in der allgemeingültigen Rechtslage.
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts dazu (Original im Handelsblatt, dort aber hinter paywall)
Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren sowohl erst- als auch letztinstanzlich zuständig. Das habe die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen, abschließenden Entscheidungen zu kommen, erklärte Korbmacher. „Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße.“
Die Verwaltungsgerichte seien verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv zu prüfen, was die Berliner Richter getan hätten. „Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung festhält“, sagte Korbmacher.
Zur Demonstration:
Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber demonstrieren
Dieser erste Schritt erfolgt ja schon nicht, die Bedenken muss jede® des Lesens fähige Beamte aber nach den Berliner Urteilen haben, und muss darum remonstrieren. Geschieht das nicht, und stellen wir nachher fest, dass es sich um OWis oder Straftaten gehandelt hat, sind die Beamten voll persönlich verantwortlich.
Der Rest des ersten Zitats bezieht sich nur darauf, dass Beamte nach der Remonstration u.U. trotzdem die Anweisung ausführen müssen. Sie sind dann nur aus der Verantwortung. Das zweite Zitat beschreibt nur Ausnahmen wiederum davon, nicht von der Remonstrationspflicht allgemein.
Ach ja, die Union, das arme eigentliche Opfer in dieser Sache. Was für ein Witz. Den Vorwand das zu tun, was sie eh die ganze Zeit wollten, haben die doch dankbar angenommen.