Mögest du nicht fehlgeleitet werden und von Rotausleuchtungen verschont bleiben.
Muss man als Heiliger nicht schon 50 Jahre tot sein?
Ne, die einzigen formalen Voraussetzungen für die Heiligsprechung sind die Seligsprechung und (wenn man kein Märtyrer ist) ein weiteres Wunder vollbracht zu haben als das, für das man seliggesprochen wurde.
Für die Seligsprechung muss man aber mindestens fünf Jahre tot sein (und entweder ein Märtyrer sein, Wunder vollbracht haben oder (neuerdings) bereits zu Lebzeiten im Ruf der Heiligkeit gestanden haben), wobei der Papst das mit der Wartezeit nach dem Tod auch ignorieren kann (so wurden die Seligsprechungsverfahren Teresas von Kolkata nach zwei Jahren und Johannes Paul II. schon nach wenigen Monaten eröffnet).Mutter Teresa waren 2 Jahre.
in Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber […abweichen]. Ein Seligsprechungsprozess dauert oft mehrere Jahrzehnte, manchmal auch nur wenige Jahre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Seligsprechung#Das_Verfahren
Der Heiligsprechung geht die Seligsprechung […] voraus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiligsprechung#Das_Verfahren_in_der_Gegenwart
Tot ja, lange nein.
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