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    2 days ago

    Ne, die einzigen formalen Voraussetzungen für die Heiligsprechung sind die Seligsprechung und (wenn man kein Märtyrer ist) ein weiteres Wunder vollbracht zu haben als das, für das man seliggesprochen wurde.
    Für die Seligsprechung muss man aber mindestens fünf Jahre tot sein (und entweder ein Märtyrer sein, Wunder vollbracht haben oder (neuerdings) bereits zu Lebzeiten im Ruf der Heiligkeit gestanden haben), wobei der Papst das mit der Wartezeit nach dem Tod auch ignorieren kann (so wurden die Seligsprechungsverfahren Teresas von Kolkata nach zwei Jahren und Johannes Paul II. schon nach wenigen Monaten eröffnet).