• lugal@sopuli.xyz
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        16 hours ago

        Ich hab im Radio gehört, dass sein Herz als Reliquie ausgestellt ist, wenn ich das richtig erinnere. Ich bin froh das nicht in einem visuellen Medium mitbekommen zu haben

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      2 days ago

      Ne, die einzigen formalen Voraussetzungen für die Heiligsprechung sind die Seligsprechung und (wenn man kein Märtyrer ist) ein weiteres Wunder vollbracht zu haben als das, für das man seliggesprochen wurde.
      Für die Seligsprechung muss man aber mindestens fünf Jahre tot sein (und entweder ein Märtyrer sein, Wunder vollbracht haben oder (neuerdings) bereits zu Lebzeiten im Ruf der Heiligkeit gestanden haben), wobei der Papst das mit der Wartezeit nach dem Tod auch ignorieren kann (so wurden die Seligsprechungsverfahren Teresas von Kolkata nach zwei Jahren und Johannes Paul II. schon nach wenigen Monaten eröffnet).

    • bleistift2@sopuli.xyz
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      2 days ago

      in Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber […abweichen]. Ein Seligsprechungsprozess dauert oft mehrere Jahrzehnte, manchmal auch nur wenige Jahre.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Seligsprechung#Das_Verfahren

      Der Heiligsprechung geht die Seligsprechung […] voraus.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Heiligsprechung#Das_Verfahren_in_der_Gegenwart

      Tot ja, lange nein.