in Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber […abweichen]. Ein Seligsprechungsprozess dauert oft mehrere Jahrzehnte, manchmal auch nur wenige Jahre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Seligsprechung#Das_Verfahren
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiligsprechung#Das_Verfahren_in_der_Gegenwart
Tot ja, lange nein.