• bleistift2@sopuli.xyz
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      1 day ago

      Das würde dann auch jedes Grab betreffen, falls es dafür keine Ausnahme vom Gesetz gibt.

      Und ist Baurecht nicht eh in Landesverantwortung?

      • RidderSport@feddit.org
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        17 hours ago

        Baurecht ist ein Mischmach. Die Landesbauordnung ist Landesrecht ja, aber das BauGB und die BauNVO sind Bundesrecht.

        Friedhöfe sind vermutlich städtebaulich durch entsprechende Regelung im BPlan ausgenommen von der Regelung.

            • Aniki@feddit.org
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              1 day ago

              Ich hab’s nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.

              • RidderSport@feddit.org
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                17 hours ago

                Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenüber zu beschreiben.