Ich hab’s nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.
Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenüber zu beschreiben.
Ich hab’s nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.
Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenüber zu beschreiben.