Ich fürchte fast, der Zug ist so langsam abgefahren. Wenn die AfD das Verfahren nicht selbst anstößt, wenn sie die absolute Mehrheit im Bund hat, sehe ich das nicht mehr passieren.
Finde es aber auch schwer mir durch diesen Verfahren noch eine wirkliche Besserung vorzustellen:
Szenario 1: Verbot nicht erfolgreich, AfD ist damit legitimiert und wird koalitionsfähig. Spahn fällt Reiche in den Arm, Freudentränen. Schnitt.
Szenario 2: Verbot ist erfolgreich. AfD wird zerschlagen. Alle Anhänger eskalieren. Ein Protestwelle durchzieht das Land auf deren Höhepunkt eine neue Partei gegründet wird, die dann noch mehr Zulauf bekommt.
Szenario 3: Verbotsverfahren zieht sich über Jahre hin, AfD hat bis dahin den Staat schon völlig umgebaut und freie Gerichte gibt es nicht mehr.
Szenario 4: AfD wird verboten, alle sehen ihre Fehler ein, kommen zur Besinnung und wählen eine demokratische Partei, die Deutschland zu Fortschritt und ewigem Frieden und Wohlstand führt…
Was aber durch das Verbot auch untersagt und sogar mit Strafen geahndet wird. Natürlich müssen dafür Voraussetzungen gegeben sein, wie eine gewissen programmatische und personelle Kontinuität. Aber ganz so stumpf ist das Schwert des Parteienverbots nicht. Eher wird eine der anderen rechtsextremen Kleinstparteien Zulauf bekommen, vielleicht auch mehrere. So war es in Griechenland.
Wie sieht sowas in der Praxis aus? Ich stelle mir da ein langwieriges Verfahren vor, daas erstma l feststellen muss, dass es sich um eine Nachfolgeorganisation handelt. Klar, wenn Weidel die Alternative Alternative für Deutschland gründen will, wird das vermutlich schnell gehen. Aber was, wenn die ne Kleinstpartei fluten oder einfach viele Parteien angemeldet werden, bis mal eine genehmigt wird?
Szenario 4.5: Nachdem ein Verbot gegen eine rechtsextreme Partei geklappt hat, kann man das auch gegen politische Feinde linksaußen nutzen.
Reminder: Die Alliierten wollten 1952 die rechtsextreme SRP (sozialistische Reichspartei) verboten sehen. Nur drei Tage nachdem der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit für die SRP durch war, hat Adenauer auch einen für die KPD gestellt. Diesmal nicht auf Druck der Alliierten. Im Gegenteil: die KPD war die erste Partei die von den Alliierten nach Kriegsende wieder erlaubt wurde.
Deswegen meine persönliche Meinung: Ich stehe Parteiverboten extrem kritisch gegenüber, auch wenn sie im diesem Fall gegen “meine” politischen Feinde benutzt wird. Dieses Instrument kann und wird gegen alles verwendet, was der bürgerlichen Ideologie im Wege steht (wenn man das zulässt).
Ein Verbotsverfahren sollte aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.
Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen Partei XYZ, sollte also nicht dazu führen, dass weitere Verbotsverfahren gegen Partei ZYX und YXZ automatisch auch erfolgreich sind. Wenn doch, dann halt auch nur, weil die die Voraussetzung tatsächlich erfüllt worden sind und in dem Fall, würde ich persönlich sagen, ist ein Verbot dann auch richtig, unabhängig der politischen Richtung der Partei.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren auch dann erfolgreich ausgeht, ohne das entsprechende Voraussetzungen bestehen, ist eigentlich eh schon alles vorbei.
Ja, zu einem Verbot sollte es in der Regel nicht kommen. Aber kann man sicherlich trotzdem gut im Wahlkampf einsetzen, dass ja gerade ein Verbotsverfahren läuft. Da muss man dann keine Diskussion mehr führen.
Ich fürchte fast, der Zug ist so langsam abgefahren. Wenn die AfD das Verfahren nicht selbst anstößt, wenn sie die absolute Mehrheit im Bund hat, sehe ich das nicht mehr passieren.
Finde es aber auch schwer mir durch diesen Verfahren noch eine wirkliche Besserung vorzustellen:
Szenario 1: Verbot nicht erfolgreich, AfD ist damit legitimiert und wird koalitionsfähig. Spahn fällt Reiche in den Arm, Freudentränen. Schnitt.
Szenario 2: Verbot ist erfolgreich. AfD wird zerschlagen. Alle Anhänger eskalieren. Ein Protestwelle durchzieht das Land auf deren Höhepunkt eine neue Partei gegründet wird, die dann noch mehr Zulauf bekommt.
Szenario 3: Verbotsverfahren zieht sich über Jahre hin, AfD hat bis dahin den Staat schon völlig umgebaut und freie Gerichte gibt es nicht mehr.
Szenario 4: AfD wird verboten, alle sehen ihre Fehler ein, kommen zur Besinnung und wählen eine demokratische Partei, die Deutschland zu Fortschritt und ewigem Frieden und Wohlstand führt…
Was aber durch das Verbot auch untersagt und sogar mit Strafen geahndet wird. Natürlich müssen dafür Voraussetzungen gegeben sein, wie eine gewissen programmatische und personelle Kontinuität. Aber ganz so stumpf ist das Schwert des Parteienverbots nicht. Eher wird eine der anderen rechtsextremen Kleinstparteien Zulauf bekommen, vielleicht auch mehrere. So war es in Griechenland.
Naja, 2. wird schon erschwert weil evtl Nachfolgeorganisationen direkt mit verboten sind.
Aber ich sehe leider auch kaum ne Chance für 4. Also wohl ne Mischung aus 2 und 4
Wie sieht sowas in der Praxis aus? Ich stelle mir da ein langwieriges Verfahren vor, daas erstma l feststellen muss, dass es sich um eine Nachfolgeorganisation handelt. Klar, wenn Weidel die Alternative Alternative für Deutschland gründen will, wird das vermutlich schnell gehen. Aber was, wenn die ne Kleinstpartei fluten oder einfach viele Parteien angemeldet werden, bis mal eine genehmigt wird?
Szenario 4.5: Nachdem ein Verbot gegen eine rechtsextreme Partei geklappt hat, kann man das auch gegen politische Feinde linksaußen nutzen.
Reminder: Die Alliierten wollten 1952 die rechtsextreme SRP (sozialistische Reichspartei) verboten sehen. Nur drei Tage nachdem der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit für die SRP durch war, hat Adenauer auch einen für die KPD gestellt. Diesmal nicht auf Druck der Alliierten. Im Gegenteil: die KPD war die erste Partei die von den Alliierten nach Kriegsende wieder erlaubt wurde.
Deswegen meine persönliche Meinung: Ich stehe Parteiverboten extrem kritisch gegenüber, auch wenn sie im diesem Fall gegen “meine” politischen Feinde benutzt wird. Dieses Instrument kann und wird gegen alles verwendet, was der bürgerlichen Ideologie im Wege steht (wenn man das zulässt).
Ein Verbotsverfahren sollte aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.
Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen Partei XYZ, sollte also nicht dazu führen, dass weitere Verbotsverfahren gegen Partei ZYX und YXZ automatisch auch erfolgreich sind. Wenn doch, dann halt auch nur, weil die die Voraussetzung tatsächlich erfüllt worden sind und in dem Fall, würde ich persönlich sagen, ist ein Verbot dann auch richtig, unabhängig der politischen Richtung der Partei.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren auch dann erfolgreich ausgeht, ohne das entsprechende Voraussetzungen bestehen, ist eigentlich eh schon alles vorbei.
Ja, zu einem Verbot sollte es in der Regel nicht kommen. Aber kann man sicherlich trotzdem gut im Wahlkampf einsetzen, dass ja gerade ein Verbotsverfahren läuft. Da muss man dann keine Diskussion mehr führen.