Szenario 4.5: Nachdem ein Verbot gegen eine rechtsextreme Partei geklappt hat, kann man das auch gegen politische Feinde linksaußen nutzen.
Reminder: Die Alliierten wollten 1952 die rechtsextreme SRP (sozialistische Reichspartei) verboten sehen. Nur drei Tage nachdem der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit für die SRP durch war, hat Adenauer auch einen für die KPD gestellt. Diesmal nicht auf Druck der Alliierten. Im Gegenteil: die KPD war die erste Partei die von den Alliierten nach Kriegsende wieder erlaubt wurde.
Deswegen meine persönliche Meinung: Ich stehe Parteiverboten extrem kritisch gegenüber, auch wenn sie im diesem Fall gegen “meine” politischen Feinde benutzt wird. Dieses Instrument kann und wird gegen alles verwendet, was der bürgerlichen Ideologie im Wege steht (wenn man das zulässt).
Ein Verbotsverfahren sollte aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.
Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen Partei XYZ, sollte also nicht dazu führen, dass weitere Verbotsverfahren gegen Partei ZYX und YXZ automatisch auch erfolgreich sind. Wenn doch, dann halt auch nur, weil die die Voraussetzung tatsächlich erfüllt worden sind und in dem Fall, würde ich persönlich sagen, ist ein Verbot dann auch richtig, unabhängig der politischen Richtung der Partei.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren auch dann erfolgreich ausgeht, ohne das entsprechende Voraussetzungen bestehen, ist eigentlich eh schon alles vorbei.
Ja, zu einem Verbot sollte es in der Regel nicht kommen. Aber kann man sicherlich trotzdem gut im Wahlkampf einsetzen, dass ja gerade ein Verbotsverfahren läuft. Da muss man dann keine Diskussion mehr führen.
Szenario 4.5: Nachdem ein Verbot gegen eine rechtsextreme Partei geklappt hat, kann man das auch gegen politische Feinde linksaußen nutzen.
Reminder: Die Alliierten wollten 1952 die rechtsextreme SRP (sozialistische Reichspartei) verboten sehen. Nur drei Tage nachdem der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit für die SRP durch war, hat Adenauer auch einen für die KPD gestellt. Diesmal nicht auf Druck der Alliierten. Im Gegenteil: die KPD war die erste Partei die von den Alliierten nach Kriegsende wieder erlaubt wurde.
Deswegen meine persönliche Meinung: Ich stehe Parteiverboten extrem kritisch gegenüber, auch wenn sie im diesem Fall gegen “meine” politischen Feinde benutzt wird. Dieses Instrument kann und wird gegen alles verwendet, was der bürgerlichen Ideologie im Wege steht (wenn man das zulässt).
Ein Verbotsverfahren sollte aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.
Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen Partei XYZ, sollte also nicht dazu führen, dass weitere Verbotsverfahren gegen Partei ZYX und YXZ automatisch auch erfolgreich sind. Wenn doch, dann halt auch nur, weil die die Voraussetzung tatsächlich erfüllt worden sind und in dem Fall, würde ich persönlich sagen, ist ein Verbot dann auch richtig, unabhängig der politischen Richtung der Partei.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren auch dann erfolgreich ausgeht, ohne das entsprechende Voraussetzungen bestehen, ist eigentlich eh schon alles vorbei.
Ja, zu einem Verbot sollte es in der Regel nicht kommen. Aber kann man sicherlich trotzdem gut im Wahlkampf einsetzen, dass ja gerade ein Verbotsverfahren läuft. Da muss man dann keine Diskussion mehr führen.