• BennyInc@feddit.org
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    10 hours ago

    Wir brauchen hier mehr praxisnahe Analogien. Nehmen wir an ich kaufe eine 100g Tafel Schokolade für 1,50€. Im Regal daneben gibt es die gleiche Sorte als 200g Tafel gerade im Angebot für 1,30€. Ich möchte aber nur 100g Schokolade essen. Darf der Supermarkt mich jetzt zwingen, die ganze 200g Tafel zu essen, ohne zwischendurch aufzuhören?

    • Strive7307@discuss.tchncs.de
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      4 hours ago

      Ja, komplett absurd. Das wäre wie wenn man sich einen Uber bestellt und den Fahrer spontan auf halber Strecke bittet dich rauszulassen, der Fahrer das aber nur gegen Strafzahlung zulässt…

      • BennyInc@feddit.org
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        25 minutes ago

        Was bizarr ist, da ich dem Fahrer ja per App den vollen Fahrpreis bis Endziel zahlen würde. Er kann dann auch allein dorthin weiterfahren und macht keinen Verlust damit gegenüber dem Szenario in dem ich weiter mitgefahren wäre.

  • RoflmasterBigPimp@feddit.org
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    8 hours ago

    Ich will mal wissen was die eigentlichen Kosten einer Fahrt sind.

    Machen die mit den günstigen Tickets Verluste? Oder machen die mit den teuren Tickets einfach nur mehr Gewinn?

  • bonenode@piefed.social
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    12 hours ago

    Sieht man sich die ÖBB-Tarifregeln an, wird klar: Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass man die Fahrt unterwegs unterbricht.

    Errr, hier unterbricht niemand eine Reise. Man beendet seine Reise. Und wie in aller Welt könnte das die Bahn überhaupt überprüfen? Anscheinend ist das “Problem” eher die ungerechte Preisgestaltung, dafür kann der Kunde ja nun wirklich nichts.

    • Micromot@piefed.social
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      11 hours ago

      Es klingt für mich im Artikel oft so als würden die Kunden in z.B. München halt machen und dann später weiterfahren, sie fahren ja aber nicht weiter, was ja genau der Punkt ist. Die Argumentation führt irgendwie am Punkt vorbei

      • rustydrd@sh.itjust.works
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        10 hours ago

        Finde ich eigentlich nicht. So wie ich es verstehe, ist mit “keine Unterbrechung” einfach gemeint, dass du die Fahrt mit der gebuchten Verbindung machen musst und nicht davon abweichen darfst. Das ist der Verstoß gegen die Bedingungen und damit unabhängig davon, wie lang die Unterbrechung ist und was du in der Zeit in München machst, also egal, ob du mit einem anderen Zug irgendwohin weiter fährst, die Pinakothek besuchst oder für immer dort bleibst.

        • Micromot@piefed.social
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          9 hours ago

          Naja, man kann halt nach dem aussteigen nicht einfach einen späteren Zug nehmen, um die Fahrt weiterzuführen. Unterbrechen impliziert ein Weiterfahren

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      10 hours ago

      Naja, im Artikel geht der Satz ja noch spezifisch relevant weiter:

      und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

      Die Regelung wird weiterhin im Artikel auch ziemlich genau erklärt. Inklusive der "Überprüfungsmöglichkeiten.

      • Redjard@reddthat.com
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        5 hours ago

        Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu “Unterbrechung” gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.

        Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets “Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen”*!

        Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.


        *Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.

        • kossa@feddit.org
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          3 hours ago

          Das sind ja die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ich vermute, hier geht es um “spezifische Beförderungsbedingungen” von Sparpreisen.

          Ah, hier. unter B 1.3.1.3.4:

          Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

          Aber auch ein gefundenes Fressen für Deutschlehrer, die Formulierung. 😂. Wetten, dass ich kann? Ihr wollt, dass ich nicht darf!

          • Redjard@reddthat.com
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            3 hours ago

            Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik

            und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

            Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.

            PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?

            • kossa@feddit.org
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              2 hours ago

              Ne, so wie ich das hier lese (sie verweisen bei internationalen Sparpreisen auf 10.3), ist das bei der DB explizit erlaubt.

  • Stitch0815@feddit.org
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    9 hours ago

    Non-stopover tickets

    So was dummes hab ich noch nie gehört. Dass das überhaupt erlaubt ist.

    Die einzige begründung dafür dürfte meiner meinung nach gepäck im Flugzeug sein.

    Aber wenn ich nur mit Handgepäck flieg?

    Absolute frechheit

    • kossa@feddit.org
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      3 hours ago

      Ich meine, ist ja wie bei der Bahn: was wollen sie machen?

      Das ist aber oft andersrum mit Zubringern doof: manchmal ist die Hauptstrecke teurer, als mit Zubringerflug (eh eigentlich auch schon wieder dumm, aber Gott der Algorithmus würfelt nicht). Wenn man den Zubringer aber nicht in Anspruch nimmt, lassen sie dich halt nicht in den “Hauptflieger”.

      Komplett Banane ¯\_(ツ)_/¯

  • Kissaki@feddit.org
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    5 hours ago

    Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?

    Das schließt sich nicht zwangsläufig aus.

    Wenn ich das richtig lese, wird am Ende aber gesagt: Ist keine Grauzone. Nicht erlaubt.

    Muss ich mir ein Ticket dann mehr als Vertrag vorstellen, bei dem ich auch die ganze Strecke einsitzen muss, statt als Ticket das mir den Zugang und Recht gibt dort zu sein?

    • glasratz@feddit.org
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      5 hours ago

      Nicht alles was in einem Vertrag steht ist rechtens. Hier habe ich sehr starke Zweifel, dass einen ein Beförderer zwingen kann, die ganze Reise in Anspruch zu nehmen - aber das müsste wohl ein Anwalt beantworten.

      • JensSpahnpasta@feddit.org
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        3 hours ago

        Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.

  • Zwuzelmaus@feddit.org
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    11 hours ago

    Ich hab da so meine Zweifel. Man kann doch nicht einfach Leuten verbieten, aus dem Zug auszusteigen…

    • rustydrd@sh.itjust.works
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      6 hours ago

      Verbieten nicht. Aber man kann feststellen, dass sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen und ein Bußgeld erlassen, falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen können. Ob das praktikabel oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber möglich ist das schon.

      Edit: Ich will das Ganze übrigens nicht verteidigen und finde das auch nicht sinnvoll. Ich wollte nur sagen, dass ein Unternehmen, das bereit ist, solche kundenfeindlichen Bedingungen zu formulieren, die Ahnung von Verstößen sicher auch als “möglich” betrachten würde. Ich denke auch nicht, dass das vor Gericht o.ä. durchsetzbar wäre.

      • Zwuzelmaus@feddit.org
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        9 hours ago

        Die Bahn kann kein Bußgeld verhängen. Die Bahn ist schon ziemlich lange keine Behörde mehr. Was du meinst, wäre eine Vertragsstrafe.

        Aber nochmal genauer: Man kann auch nicht mithilfe von Beförderungsbedingungen verbieten, aus dem Zug auszusteigen. Ich halte das für ungefähr so absurd, wie wenn ein Autohersteller verbieten würde, am Auto die Scheiben herunterzukurbeln.

      • Redjard@reddthat.com
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        7 hours ago

        Muss ich dann per Attest nachweisen dass ich aus gesundheitlichen Gründen ausgestiegen bin?

        Was wenn ne Sbahn ausfällt und ich eine andere bekommen kann wenn ich in Passing statt MüHbf austeige?

        Die Köln Frankfurt Strecke ist mal wieder gesperrt und ich bekomm den Termin eh nicht (oder Termin abgesagt), also dreh ich (mit meinem Rückfahrts-Ticket) um? 2 Bußen weil beide Fahrten unvollständig? Ist es erlaubt später einzusteigen aber nicht früher auszusteigen?

        Ich steige ein aber hab was wichtiges vergessen, also steige ich wieder aus.

        Ich finde mein Ticket nicht, also zwingt mich der Kontrolleur auszusteigen. Ich zeige mein Ticket nach und tausche Schwarzfahrbußgeld gegen Aussteigbußgeld.

        • rustydrd@sh.itjust.works
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          6 hours ago

          Muss ich dann per Attest nachweisen dass ich aus gesundheitlichen Gründen ausgestiegen bin?

          Brudi, ich weiß es doch auch nicht. (Und sage ja extra dazu, dass die Sinnhaftigkeit dahingestellt ist.)

          Was wenn ne Sbahn ausfällt und ich eine andere bekommen kann wenn ich in Passing statt MüHbf austeige? Die Köln Frankfurt Strecke ist mal wieder gesperrt und ich bekomm den Termin eh nicht (oder Termin abgesagt), also dreh ich (mit meinem Rückfahrts-Ticket) um? 2 Bußen weil beide Fahrten unvollständig?

          Klare Sache: Ab in den Knast.

          • Redjard@reddthat.com
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            6 hours ago

            Brudi, ich weiß es doch auch nicht

            War jetzt keine Kritik an dir, wollte nur zeigen dass es dämlich wäre sowas umsetzen zu wollen.

            Ab in den Knast.

            Verständlich, hab einen netten Tag.

      • smokeysnilas@feddit.org
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        6 hours ago

        falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen

        Das sollte ja wohl super easy sein. Mir war schlecht und ich brauchte mal frische Luft. Oder ich musste dringend mal wohin und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig. Das ist einfach komplett nicht durchsetzbar, Beförderungsbedingungen hin oder her.

        • Zwuzelmaus@feddit.org
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          5 hours ago

          und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig

          Oder wiedermal 3 von den insgesamt 4 kaputt, und die Warteschlange vor dieser 4. rein körperlich nicht machbar…