Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.
Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.
Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.
Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.
Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.
Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.