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    2 hours ago

    vorweg: creep glasses haben weder in der schule noch sonst wo etwas verloren. dass die eltern es zulassen, dass ihr kind sich dadurch selbst komplett isoliert, ist ein wahnsinn. im urteil steht, das kind hat die übergangsstufe besucht (war mir vorher kein begriff, entspricht aber der 9. schulstufe) - er wird also ca 14-15 jahre alt gewesen sein.

    hier das gesamte urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00.pdf

    3.2.3. Für das gegenständliche Verfahren bedeutet dies Folgendes:

    Verfahrensgegenstand ist die Frage, ob die belangte Behörde dem Antrag der Schulkonferenz vom 01.06.2026 den BF vom weiteren Schulbesuch der gegenständlichen Schule auszuschließen, zu Recht stattgeben hat.

    das gericht hat einzig und allein den finalen schulausschluss als nicht gerechtfertigt angesehen. das bvwg hat nicht festgestellt, dass dem kind das tragen der brille erlaubt sein muss oder dass die zuvor getätigten bestrafungen (incl. monatelangen suspendierungen) falsch gewesen wären.

    heißt fürs kommende schuljahr: wenn das kind sich weiterhin weigert, die brille abzunehmen, wird es wohl sofort erneut suspendiert werden.

    • girst@feddit.org
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      2 hours ago

      und weils mich jetzt einfach interessiert hat:

      viel vom unterricht hat der bub nicht mitbekommen. ich hab mir mal die schulferien (incl feiertage) für den zeitraum von dezember (kauf der brille) bis 3.7. (sommerferienbeginn) rausgesucht und mit den im urteil genannten suspendierungen und dem finalen ausschluss gegengerechnet:

      WF = Weihnachtsferien                             December 2025
      SF = Semesterferien                           Mo Tu We Th Fr
      OF = Osterferien                               1  2  3  4  5
      PF = Pfingstferien                             8  9 10 11 12
      XX = Suspendiert                              15 16 17 18 19
      AA = Ausschluss                               22 23 WF WF WF
                                                    WF WF WF
      
                                     2026
             January               February                 March
      Mo Tu We Th Fr         Mo Tu We Th Fr         Mo Tu We Th Fr      
               WF WF                                                    
      WF WF  7  8  9         SF SF SF SF SF          2  3  4  5  6      
      12 13 14 15 16          9 10 11 12 13          9 10 11 12 13      
      19 20 21 22 23         16 17 18 19 20         XX XX XX XX XX      
      26 27 28 29 30         23 24 25 26 27         XX 24 25 26 XX      
                                                    OF OF
              April                   May                   June
      Mo Tu We Th Fr         Mo Tu We Th Fr         Mo Tu We Th Fr      
            OF OF OF                     XX         XX XX XX XX XX      
      OF XX XX XX XX         XX XX XX XX XX         XX XX XX XX XX      
      XX XX XX XX XX         XX XX XX XX XX         AA AA AA AA AA      
      XX XX XX XX XX         XX XX XX XX XX         AA AA AA AA AA      
      XX XX XX XX            PF 26 27 XX XX         AA AA
                           
              July  
      Mo Tu We Th Fr
            AA AA AA
      

      ab mitte märz war er noch an insgesamt 5 tagen in der schule. es würde mich wundern, wenn es hier nicht eine feststellungsprüfung geben würde. sich das verpasste wissen eingenhändig anzueignen dürfte nicht ganz einfach sein, und der schüler wird wohl nicht auf relativ entspannte fragen hoffen können bei der vorgeschichte.

  • cron@feddit.org
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    3 hours ago

    Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe.

    In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?

    Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.

    • Ephera@lemmy.ml
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      3
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      2 hours ago

      In Deutschland ist es zumindest nicht erlaubt, Aufnahmegeräte als Alltagsgegenstände zu tarnen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/smart-glasses-verbot-100.html

      Soweit ich weiß, ist es rechtlich noch nicht geklärt, ob das bei so einer Brille der Fall ist. An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut, was es bei einer Aufnahme enttarnen soll. Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät, wenn gerade keine Aufnahme stattfindet.

  • nao@sh.itjust.works
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    26
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    4 hours ago

    Inzwischen habe der Schüler das ausgedruckte Urteil stets in der Tasche und lege es vor, wenn er auf die Brille angesprochen werde. Andere Mitschüler mieden ihn auch außerhalb des Unterrichts. “Anfangs war er recht beliebt, inzwischen ist er völlig isoliert. Er kommuniziert mit niemandem mehr, und niemand spricht mehr mit ihm”

    Eigentlich sollte es doch im Interesse der Eltern sein, ihm die Brille abzunehmen?

    • Heiliger Strohsack@feddit.org
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      3 hours ago

      Es ließe sich an dieser Stelle viel spekulieren warum das jetzt gefühlt scheinbar sehr schnell eskaliert ist, aber das führt im Endeffekt zu nichts.

      Manche Eltern scheinen mir leider nicht empfänglich zu sein für das was ihr Kind (wegen ihnen) durchmachen muss. Oder lassen sich in ihrem eigenen Handeln (willentlich oder nicht) vom Kind zu stark in ihrer Erziehung beeinflussen.

  • Freakazoid! @feddit.org
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    11
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    4 hours ago

    diese drecks voyeuristenbrillen sind meine rote grenze. ich spreche mit keinem, der sie trägt. wäre ich lehrer hätte ich das kind der klasse verwiesen und bei richterlichem zwang meine arbeit verweigert. komme ich halt nicht zur arbeit. keiner braucht diese spielzeuge. das gerichtsurteil ist nicht nachvollziehbar und deutet stark auf die vollkommene naivität des richters hin.

    einfach nein. wer smartbrille trägt soll sich das alles von einem llm beibringen lassen.

  • Heiliger Strohsack@feddit.org
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    7
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    3 hours ago

    Eigenartig das die Eltern des brilletragenden Kindes direkt geklagt haben. Ob sie diesem damit einen Gefallen tun bezweifle ich mal, egal wie alt und reif es ist. Die Beteiligten wirken auf mich jedenfalls trotzig, übergriffig und grundsätzlich unversöhnlich gegenüber anderen.

    Aber immerhin gibt es durch ihr Verhalten eher früh rechtliche Klarheit darüber wie neuere Technologie in die Gesellschaft integrierbar ist (oder eben nicht) und kann bestenfalls den Gesetzgebern wertvolle Hinweise mit- und das Tempo vorgeben die die definitiv nötigen Regulierungen nötig haben.

  • einkorn@feddit.org
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    14
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    4 hours ago

    Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe. Ein Schulausschluss dürfe nur “auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen” erfolgen.

    Als Reaktion würde ich als Schüler mit einem Messer durch die Schule laufen und auf dieses Urteil verweisen.

  • Zwuzelmaus@feddit.org
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    5
    ·
    3 hours ago

    Mir doch egal, ob meine schwarze Spraydose Unbehagen auslöst. Und der mit der komischen Brille da, der ist mir einfach so in die Farbe reingelaufen. Konnte ich leider nicht mehr ausweichen.