Ein Bub will seine Smartbrille auch in der Schule tragen. Lehrer und Schüler fühlen sich überwacht. Die Eltern des Buben zogen vor Gericht, das ihnen recht gab. Das Bildungsministerium prüft nun ein allgemeines Verbot von Smartglasses an Schulen
vorweg: creep glasses haben weder in der schule noch sonst wo etwas verloren. dass die eltern es zulassen, dass ihr kind sich dadurch selbst komplett isoliert, ist ein wahnsinn. im urteil steht, das kind hat die übergangsstufe besucht (war mir vorher kein begriff, entspricht aber der 9. schulstufe) - er wird also ca 14-15 jahre alt gewesen sein.
3.2.3. Für das gegenständliche Verfahren bedeutet dies Folgendes:
Verfahrensgegenstand ist die Frage, ob die belangte Behörde dem Antrag der Schulkonferenz vom 01.06.2026 den BF vom weiteren Schulbesuch der gegenständlichen Schule auszuschließen, zu Recht stattgeben hat.
das gericht hat einzig und allein den finalen schulausschluss als nicht gerechtfertigt angesehen. das bvwg hat nicht festgestellt, dass dem kind das tragen der brille erlaubt sein muss oder dass die zuvor getätigten bestrafungen (incl. monatelangen suspendierungen) falsch gewesen wären.
heißt fürs kommende schuljahr: wenn das kind sich weiterhin weigert, die brille abzunehmen, wird es wohl sofort erneut suspendiert werden.
viel vom unterricht hat der bub nicht mitbekommen. ich hab mir mal die schulferien (incl feiertage) für den zeitraum von dezember (kauf der brille) bis 3.7. (sommerferienbeginn) rausgesucht und mit den im urteil genannten suspendierungen und dem finalen ausschluss gegengerechnet:
WF = Weihnachtsferien December 2025
SF = Semesterferien Mo Tu We Th Fr
OF = Osterferien 1 2 3 4 5
PF = Pfingstferien 8 9 10 11 12
XX = Suspendiert 15 16 17 18 19
AA = Ausschluss 22 23 WF WF WF
WF WF WF
2026
January February March
Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr
WF WF
WF WF 7 8 9 SF SF SF SF SF 2 3 4 5 6
12 13 14 15 16 9 10 11 12 13 9 10 11 12 13
19 20 21 22 23 16 17 18 19 20 XX XX XX XX XX
26 27 28 29 30 23 24 25 26 27 XX 24 25 26 XX
OF OF
April May June
Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr
OF OF OF XX XX XX XX XX XX
OF XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX
XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA
XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA
XX XX XX XX PF 26 27 XX XX AA AA
July
Mo Tu We Th Fr
AA AA AA
ab mitte märz war er noch an insgesamt 5 tagen in der schule. es würde mich wundern, wenn es hier nicht eine feststellungsprüfung geben würde. sich das verpasste wissen eingenhändig anzueignen dürfte nicht ganz einfach sein, und der schüler wird wohl nicht auf relativ entspannte fragen hoffen können bei der vorgeschichte.
vorweg: creep glasses haben weder in der schule noch sonst wo etwas verloren. dass die eltern es zulassen, dass ihr kind sich dadurch selbst komplett isoliert, ist ein wahnsinn. im urteil steht, das kind hat die übergangsstufe besucht (war mir vorher kein begriff, entspricht aber der 9. schulstufe) - er wird also ca 14-15 jahre alt gewesen sein.
hier das gesamte urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00/BVWGT_20260803_W224_2346501_1_00.pdf
das gericht hat einzig und allein den finalen schulausschluss als nicht gerechtfertigt angesehen. das bvwg hat nicht festgestellt, dass dem kind das tragen der brille erlaubt sein muss oder dass die zuvor getätigten bestrafungen (incl. monatelangen suspendierungen) falsch gewesen wären.
heißt fürs kommende schuljahr: wenn das kind sich weiterhin weigert, die brille abzunehmen, wird es wohl sofort erneut suspendiert werden.
und weils mich jetzt einfach interessiert hat:
viel vom unterricht hat der bub nicht mitbekommen. ich hab mir mal die schulferien (incl feiertage) für den zeitraum von dezember (kauf der brille) bis 3.7. (sommerferienbeginn) rausgesucht und mit den im urteil genannten suspendierungen und dem finalen ausschluss gegengerechnet:
ab mitte märz war er noch an insgesamt 5 tagen in der schule. es würde mich wundern, wenn es hier nicht eine feststellungsprüfung geben würde. sich das verpasste wissen eingenhändig anzueignen dürfte nicht ganz einfach sein, und der schüler wird wohl nicht auf relativ entspannte fragen hoffen können bei der vorgeschichte.