• cron@feddit.org
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    4 hours ago

    Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe.

    In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?

    Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.

    • Ephera@lemmy.ml
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      3
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      3 hours ago

      In Deutschland ist es zumindest nicht erlaubt, Aufnahmegeräte als Alltagsgegenstände zu tarnen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/smart-glasses-verbot-100.html

      Soweit ich weiß, ist es rechtlich noch nicht geklärt, ob das bei so einer Brille der Fall ist. An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut, was es bei einer Aufnahme enttarnen soll. Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät, wenn gerade keine Aufnahme stattfindet.