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    5 hours ago

    Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe. Ein Schulausschluss dürfe nur “auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen” erfolgen.

    Als Reaktion würde ich als Schüler mit einem Messer durch die Schule laufen und auf dieses Urteil verweisen.