Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger? Ich mein mich in meinem völligen Jura-Laitum auch daran zu erinnern, dass es Strafminderung oder gar -freiheit gibt, wenn klar erkennbar ist, dass jemand fürs nackte Überleben gestohlen hat - 10 Euro Lebensmittel klingt zumindest nach akuter Not. Hausverbot sollte das Problem für das Unternehmen lösen, oder?
Ich bin zwar selbstverständlich auch auf Seiten von “dann hast du nichts gesehen”, aber im Falle von Angestellten ist das halt so ne Sache. Deren Arbeitsplatz hängt davon ab, dass sie zumindest grob drauf achten, dass nicht geklaut wird. Das Unternehmen geht nicht dran kaputt, aber so ne Filiale, die sich wegen Diebstahl nicht lohnt, ist schnell geschlossen. Dass es hier weniger als 10 Euro waren, konnte man halt auch nicht vorher ahnen, blöd gelaufen.
Hausverbot sollte das Problem für das Unternehmen lösen, oder?
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben zu Hausverboten in Geschäften des allgemeinen Grundbedarfs? Was passiert wenn eine Person in allen realistisch von ihrem Wohnort erreichbaren Geschäften die Lebensmittel verkaufen Hausverbot hat?
Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS
Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger?
Hausverbot, 100€ Vertragsstrafe und Geldbuße oder Sozialstunden.
Die angesetzte Schlagbewegung könnte als versuchte Körperverletzung und der versuchte Diebstahl dadurch als versuchter Raub gewertet werden. Wenns übel läuft, könnte daraus eine Bewährungsstrafe werden.
Ich wunderte mich kurz, welcher Vertrag denn hier geschlossen worden sein soll, aber das ist vermutlich der Aushang an der Tür, der Anzeige und Strafe androht, oder?
Genau Verträge werden nicht nur explizit mündlich oder schriftlich geschlossen sondern können auch implizit durch bestimmte Handlungen geschlossen werden.
Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger? Ich mein mich in meinem völligen Jura-Laitum auch daran zu erinnern, dass es Strafminderung oder gar -freiheit gibt, wenn klar erkennbar ist, dass jemand fürs nackte Überleben gestohlen hat - 10 Euro Lebensmittel klingt zumindest nach akuter Not. Hausverbot sollte das Problem für das Unternehmen lösen, oder?
Ich bin zwar selbstverständlich auch auf Seiten von “dann hast du nichts gesehen”, aber im Falle von Angestellten ist das halt so ne Sache. Deren Arbeitsplatz hängt davon ab, dass sie zumindest grob drauf achten, dass nicht geklaut wird. Das Unternehmen geht nicht dran kaputt, aber so ne Filiale, die sich wegen Diebstahl nicht lohnt, ist schnell geschlossen. Dass es hier weniger als 10 Euro waren, konnte man halt auch nicht vorher ahnen, blöd gelaufen.
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben zu Hausverboten in Geschäften des allgemeinen Grundbedarfs? Was passiert wenn eine Person in allen realistisch von ihrem Wohnort erreichbaren Geschäften die Lebensmittel verkaufen Hausverbot hat?
Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS
Scheiße. Naja, hat er wenigstens was zu fressen in der Zeit :/
Hausverbot, 100€ Vertragsstrafe und Geldbuße oder Sozialstunden.
Die angesetzte Schlagbewegung könnte als versuchte Körperverletzung und der versuchte Diebstahl dadurch als versuchter Raub gewertet werden. Wenns übel läuft, könnte daraus eine Bewährungsstrafe werden.
Ich wunderte mich kurz, welcher Vertrag denn hier geschlossen worden sein soll, aber das ist vermutlich der Aushang an der Tür, der Anzeige und Strafe androht, oder?
Genau Verträge werden nicht nur explizit mündlich oder schriftlich geschlossen sondern können auch implizit durch bestimmte Handlungen geschlossen werden.
Yep, genau das.
Das sind 20 Mark. 40 Ostmark. 400 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen [email protected]-Pfostierungen hätte man 0.003088 % der DDR entschulden können.
Jep, bei den Preisen bleibt natürlich nix anderes übrig, als die Schnapspralinen zu klauen.
Ich nehm eine. Äh und kauf lieber noch ne Packung. Nur so für den Fall…
Junge, ich dachte, wir wären uns einig, dass man Schnapspralinen nicht kauft.
Eine Armee ohne Schnappsparlinen ist eine hungrige Armee und eine hungrige Armee kann den Feind nicht besiegen.
Wird Zeit für n Glas Wasser, wa?
…oder mehr Prapsschnalinen.
Betrachte sie als vergesellschaftet.