• Lumidaub@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    14
    ·
    11 hours ago

    Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger? Ich mein mich in meinem völligen Jura-Laitum auch daran zu erinnern, dass es Strafminderung oder gar -freiheit gibt, wenn klar erkennbar ist, dass jemand fürs nackte Überleben gestohlen hat - 10 Euro Lebensmittel klingt zumindest nach akuter Not. Hausverbot sollte das Problem für das Unternehmen lösen, oder?

    Ich bin zwar selbstverständlich auch auf Seiten von “dann hast du nichts gesehen”, aber im Falle von Angestellten ist das halt so ne Sache. Deren Arbeitsplatz hängt davon ab, dass sie zumindest grob drauf achten, dass nicht geklaut wird. Das Unternehmen geht nicht dran kaputt, aber so ne Filiale, die sich wegen Diebstahl nicht lohnt, ist schnell geschlossen. Dass es hier weniger als 10 Euro waren, konnte man halt auch nicht vorher ahnen, blöd gelaufen.

    • NotAnonymousAtAal@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      ·
      edit-2
      3 hours ago

      Hausverbot sollte das Problem für das Unternehmen lösen, oder?

      Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben zu Hausverboten in Geschäften des allgemeinen Grundbedarfs? Was passiert wenn eine Person in allen realistisch von ihrem Wohnort erreichbaren Geschäften die Lebensmittel verkaufen Hausverbot hat?

    • RidderSport@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      9 hours ago

      Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      13
      ·
      edit-2
      11 hours ago

      Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger?

      Hausverbot, 100€ Vertragsstrafe und Geldbuße oder Sozialstunden.

      Die angesetzte Schlagbewegung könnte als versuchte Körperverletzung und der versuchte Diebstahl dadurch als versuchter Raub gewertet werden. Wenns übel läuft, könnte daraus eine Bewährungsstrafe werden.

      • Lumidaub@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        3
        ·
        11 hours ago

        Ich wunderte mich kurz, welcher Vertrag denn hier geschlossen worden sein soll, aber das ist vermutlich der Aushang an der Tür, der Anzeige und Strafe androht, oder?