• CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    11 hours ago

    Was für Strafen gibt’s denn üblicherweise so für solche Bagatelldinger?

    Hausverbot, 100€ Vertragsstrafe und Geldbuße oder Sozialstunden.

    Die angesetzte Schlagbewegung könnte als versuchte Körperverletzung und der versuchte Diebstahl dadurch als versuchter Raub gewertet werden. Wenns übel läuft, könnte daraus eine Bewährungsstrafe werden.

    • Lumidaub@feddit.org
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      11 hours ago

      Ich wunderte mich kurz, welcher Vertrag denn hier geschlossen worden sein soll, aber das ist vermutlich der Aushang an der Tür, der Anzeige und Strafe androht, oder?