Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS
Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS
Scheiße. Naja, hat er wenigstens was zu fressen in der Zeit :/