Ich habe heute, trotz “keine Werbung” Schild, AfD Werbung in meinem Briefkasten gefunden.
Ich habe folgende E-Mail am Ortsverband geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute in meinem Briefkasten Wahlwerbung Ihrer Partei vorgefunden. Zu welchem genauen Zeitpunkt diese eingeworfen wurde, kann ich nicht feststellen.
An meinem Briefkasten befindet sich gut sichtbar ein eindeutiger Hinweis „Keine Werbung“. Dieser untersagt ausdrücklich den Einwurf sämtlicher unadressierter Werbesendungen, wozu auch parteipolitische Wahlwerbung zählt.
Der dennoch erfolgte Einwurf stellt eine unzulässige Belästigung sowie einen Eingriff in mein Besitzrecht dar.
Ich fordere Sie hiermit auf, es künftig zu unterlassen, Wahlwerbung oder sonstige unadressierte Sendungen in meinen Briefkasten einzuwerfen oder einwerfen zu lassen.
Für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung behalte ich mir ausdrücklich rechtliche Schritte vor, insbesondere die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie diese E-Mail erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Was meint ihr? Wird das helfen? Ist es juristisch sauber?
Mit freundlichen Grüßen
Ich empfehle “Hochachtungsvoll” oder “Mit vorzüglicher Hochachtung”.
Da hilft eine Übermittlungssperre beim Melderegister.
Was viele nicht wissen: Bestimmte Zielgruppen wie Parteien, Religionsgesellschaften, die Bundeswehr aber auch Adressbuchverlage haben das Recht, diese Daten beim Melderegister anzufragen. Gegen diese Anfragen kann gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz bei der zuständigen Meldebehörde eine Übermittlungssperre beantragt werden. Eine einmal eingerichtete Übermittlungssperre gilt in der Regel unbefristet.
Das wird wenig bringen, weil solche Werbung einfach in jeden Briefkasten in einem Gebiet eingeworfen werden. Dafür braucht man keine Adressdaten.
Was meint ihr? Wird das helfen? Ist es juristisch sauber?
Das kommt ganz drauf an, ob du es ordnungsgemäß laminiert hast.
“Sehr geehrt” schon mal gar nicht. An diesen Menschen ist nichts ehrernwertes. Ein schlichtes “guten Tag” reicht.
Will man wirklich, dass deren Tag “gut” ist?
Diese Art von Almantum gefällt mir. Weiter so!
Das wird denen am Arsch vorbeigehen. Spar die die Zeit und Mühe und schmeiß den Schund einfach in die Tonne. Oder stecke es denen in den eigenen Briefkasten.
aber brennend in deren Briefkasten
Gerollt in einer Flasche
Als Konservierungsmittel Benzin mit Styropor mischen und einfüllen
AfD und CDU schicken bei mir auch zuverlässig Leute zum Einwerfen, die entweder nicht lesen können oder für die Regeln nicht gelten
Ich glaube juristisch hast Du wenig in der Hand solange die Menge der Werbung nicht exzessiv ist und die Inhalte selbst nicht z.B. verfassungswidrig. Daran ändert auch deine explizite Aufforderung nichts, solange die Wahlwerbung adresslos, also nicht speziell an dich adressiert ist.
Wie ich die Lage lese, ist sogar genau adresslose Werbung untersagt, wenn ein “keine Werbung” Schild vorhanden ist.
Du hast juristisch Möglichkeiten.
Ich halte es für unwahrscheinlich dass das UWG auch Wahlwerbung betrifft.
Damit liegst du aber daneben:






