Der FDP-Bundesvorsitzende Christian Dürr hat eine radikale Verschlankung des deutschen Rechts vorgeschlagen. Beim traditionellen Dreikönigstreffen der Liberalen in der Stuttgarter Oper schlug er vor, in einer kommenden Wahlperiode zum Ende der Legislatur “alle Gesetze in Deutschland, die seit 2000 beschlossen worden sind”, komplett auslaufen zu lassen. Dann habe eine neue Bundesregierung vier Jahre Zeit, sich um die Gesetze zu kümmern, die man wieder einführen wolle, sagte Dürr - “und zwar nur die, die sinnvoll sind”. Das Hauptproblem in Deutschland sei die Null-Risiko-Mentalität, kritisierte er. “Wer nichts riskiert, der riskiert am Ende unter Umständen alles.”
Was kann da schon schiefgehen, gell Christian?



Ich fände es ja nett, zu den Gesetzen, die wir haben mal Begründungen einzuführen. Warum genau muss die Bodendicke in Neubauten 213,4309mm betragen? So eine Art Backlog Scrubbing.
Copacetic hat schon darauf hingewiesen, dass es bei Dir eher um technische Normen geht.
Ansonsten hat jedes Gesetz tatsächlich eine Begründung zu jedem einzelnen Paragraphen, die von Jurist*innen auch intensiv zur Auslegung genutzt wird. Leider ist hier festzustellen, dass die Begründung seit mehreren Jahren immer fachlich schlechter bzw. nichtssagender wird. Der Fachkräftemangel macht leider vor der Rechtssetzung nicht halt.
Wo findet man denn die Begründungen?
In den Drucksachen. Hier sind die des Bundestages und die des Bundesrates. Ich musste mich mal damit beschäftigen und das ist relativ aufwändig, weil umfangreich. Dass die Begründungen für die Auslegung genutzt würden, kann, muss aber nicht so sein. Aktuelles Beispiel wäre § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG.
Die Fundstellen, die entsprechenden Drucksachen für BT/BR haben andere ja schon geliefert. Für den Weg dahin empfehle ich persönlich buzer.de
Norm suchen, am besten die konkrete Vorschrift, dann findet man ganz oben eine Änderungshistorie und auch Links auf “Drucksachen/Entwurf/Begründung”. Allerdings muss man sich nach dem Konzept unseres Gesetzgebungsprozesses dann eventuell nochmal durchwursteln, ob man die Begründung aus dem Ausgangsentwurf oder z.B. erst einer Ausschussfassung oder einem Änderungsantrag aus dem Bundesrat sucht.
Meistens in den Beschlussvorlagen für den Bundestag. Allerdings ist das Durchsuchen von Bundestagdateien auch kein leichtes Spiel, weil…keine Ahnung.
Es werden ja auch für alle Gesetze bspw. so Kosten-Nutzenrechnungen (Erfüllungsaufwand) durchgeführt.
Normen sind was Anderes als Gesetze.
Ok, dann: Warum darf
§51 BGB
Vermutlich, damit mögliche Gläubiger noch die Gelegenheit haben ihre Forderungen geltend zu machen.
Ist bei GmbHs quasi auch so. Man muss mindestens ein Jahr auf die Auflösung warten, damit Ansprüche noch geltend gemacht werden können.
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