Es kommt nicht alle Tage vor, dass wir die Bundesregierung verklagen müssen, um die Datengrundlage für eine Gesetzesreform herauszufinden. Beim Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) läuft aber vieles anders als bei anderen Gesetzen.
Als Union und SPD im Juli bekanntgaben, das IFG faktisch abschaffen zu wollen, führten sie dafür zwei Gründe an: Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei. Nur blieb die Regierung Belege für die beiden Behauptungen schuldig.
Wir fragten daher alle Ministerien an, auf welche Datengrundlage sich das Vorhaben stützt. Das wollte uns die Regierung nicht beantworten. Deswegen mussten wir vor Gericht ziehen. Unsere Klage zeigt jetzt: Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.
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Es hat auch jemand eine IFG-Anfrage gestellt, um herauszufinden, von welchen IFG-Anfragen Thorsten Frei genau sprach, als er sagte, es gäbe IFG-Anfragen, die “gar einige hunderttausend Euro” kosten würden.
Bisher keine Antwort, die Frist ist bereits verstrichen, auch hier wird wohl geklagt werden.
Das war unser ehmaliger Bundesdatenschutzbeauftragte @[email protected] . Die Anfrage wurde wohl abgelehnt und Widerspruch ist bereits eingelegt:
es gäbe IFG-Anfragen, die “gar einige hunderttausend Euro” kosten würden.
Na kann eine gewesen sein die ihm einen hundertausende Euro schweren Lobbydeal versaut hat, er sagt ja nicht wem die was kosten.
auch hier wird wohl geklagt werden
Das ist es halt auch sowieso. Das IFG ist immer wenn es darauf ankommt relativ zahnlos. Meistens wird es wenn es unbequem ist einfach ignoriert und gemauert. Bei Klagen wird dann mal mit Urheberrecht argumentiert, mal mit Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Einzelpersonen (es könnte sich ja Unmut gegen die CDU oder CDU-Politiker X entwickeln wenn die Korruption ans Tageslicht käme). Oder manchmal sind die Informationen halt einfach verschwunden. Ups, schon geschreddert oder Softwarefehler, bei denen man bekanntermaßen nichts machen kann. Nur bei einer absoluten Minderheit der Fälle passiert es mal, dass mal wirklich was frei geklagt wird.
Hat das nun auch irgendwelche Folgen? Könnte die zum Beispiel verwendet werden um gegen eine Abschaffung zu klagen?
Und ich wiederhole mich: das alles tut Merz und Co. Während die AfD links und rechts kleine Anfragen starten um nicht nur den Regierungsapparat zu lähmen nein sogar auch um sicherheitsrelevante Informationen für terroristische Aktionen zu beschaffen. Merz und Klingbeil gehören vors Tribunal!
Tja, wenn die Regierung nicht will dass die Bevölkerung weiß was sie macht, dann handelt diese Regierung offensichtlich nicht im Sinne der Bevölkerung die sie vorgibt zu vertreten.
Man möchte halt nicht mehr so genau auf die Finger geschaut bekommen. Das ist alles. Ein Trauerspiel.
Danke an die Durchführenden für die Arbeit. Ich bezweifle allerdings stark, dass dies Wähler von Bundes-SPD oder noch Illiberaleren interessieren wird.
Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.
Palim, Palim.
Ich glaube die Begründung nennt sich “gesunder Menschenverstand”. Das ist uwar positiv konnotiert, muss aber nichts heissen, und kann als Begründung für Grundlosigkeit benutzt werden. Ü
Zur Klarstellung: /s
das /s nehm ich nicht: Ich fürchte , dass dies absolut als gefällige Begründung reicht, damit Michel und seine Michelle zufrieden zurück in ihren Steingarten wanken können, weil im Prinzip begründen sie selbst ja auch jede Ihrer Lebensentscheidungen so. Und da können sie sich auch hineinversetzen. Da könnt ja jeder kommen und wo kämen wir denn da hin, nicht wahr?! Viele Köche verderben übrigens den Brei.
Austritt des Menschen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit wann?
Ja, aber ich begründe meine Entscheidungen halt nicht so. Und ich halte diese Entscheidungsgrundlage für Mist, stimme dir also vollkommen zu.






