Es kommt nicht alle Tage vor, dass wir die Bundesregierung verklagen müssen, um die Datengrundlage für eine Gesetzesreform herauszufinden. Beim Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) läuft aber vieles anders als bei anderen Gesetzen.
Als Union und SPD im Juli bekanntgaben, das IFG faktisch abschaffen zu wollen, führten sie dafür zwei Gründe an: Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei. Nur blieb die Regierung Belege für die beiden Behauptungen schuldig.
Wir fragten daher alle Ministerien an, auf welche Datengrundlage sich das Vorhaben stützt. Das wollte uns die Regierung nicht beantworten. Deswegen mussten wir vor Gericht ziehen. Unsere Klage zeigt jetzt: Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.
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Ich glaube die Begründung nennt sich “gesunder Menschenverstand”. Das ist uwar positiv konnotiert, muss aber nichts heissen, und kann als Begründung für Grundlosigkeit benutzt werden. Ü
Zur Klarstellung: /s
das /s nehm ich nicht: Ich fürchte , dass dies absolut als gefällige Begründung reicht, damit Michel und seine Michelle zufrieden zurück in ihren Steingarten wanken können, weil im Prinzip begründen sie selbst ja auch jede Ihrer Lebensentscheidungen so. Und da können sie sich auch hineinversetzen. Da könnt ja jeder kommen und wo kämen wir denn da hin, nicht wahr?! Viele Köche verderben übrigens den Brei.
Austritt des Menschen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit wann?
Ja, aber ich begründe meine Entscheidungen halt nicht so. Und ich halte diese Entscheidungsgrundlage für Mist, stimme dir also vollkommen zu.