Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich heute mit den steuerlichen Vorteilen für Firmenerben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Regeln für Betriebs- und Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Ich finde es ja seltsam, dass einem Menschen eine Firma gehören kann. Also das ein Mensch aus der Firma sich einfach beliebig Geld ausbezahlen kann, ohne dafür was zu leisten.
Naja, Anteile an einem Unternehmen müssen irgendwann erworben worden sein. Einfach so gibt es sie nicht. Dass sie im Rahmen einer Erbschaft an die Erben übergehen, ist ja erst mal nicht anders als beim restlichen Besitz des Verstorbenen. Ob die derzeitige steuerliche Behandlung verfassungskonform ist, wird nun das Gericht entscheiden.
Und beliebig darf er sich auch nicht Geld ausbezahlen. Entweder, es ist eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH. Dann gehört das Geld der Gesellschaft und er hat lediglich Anspruch auf einen Teil des auszuschüttenden Gewinns, im Regelfall anteilig seiner Beteiligung. Er darf aber keineswegs das Unternehmen nach Belieben aussaugen. Einerseits gibt das häufig Ärger mit finanzierenden Banken, die zur Bedingung machen, dass genügend Geld im Unternehmen bleibt, andererseits sieht sich der Typ, falls das Unternehmen dann in Schieflage gerät, von Rückzahlungsverpflichtungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen allerlei Ärger ausgesetzt.
Beim Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat er zwar freieres Zugriffsrecht, steht am Ende aber auch mit seinem Privatvermögen für das Unternehmen gerade, es schneidet also in beide Richtungen.
De facto wird daher gerade in Familienunternehmen eher thesauriert (also Gewinne im Unternehmen gelassen), statt ausgeschüttet. Ein Bankautomat nach Belieben ist es jedenfalls nicht.
Und beliebig darf er sich auch nicht Geld ausbezahlen. Entweder, es ist eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH. Dann gehört das Geld der Gesellschaft und er hat lediglich Anspruch auf einen Teil des auszuschüttenden Gewinns, im Regelfall anteilig seiner Beteiligung. Er darf aber keineswegs das Unternehmen nach Belieben aussaugen.
Das ist trotzdem Geld verdienen ohne eigene Leistung. Besitz ist keine Leistung. Die Verwaltung von Vermögen ist natürlich eine Leistung, aber keine so große, dass sich Leute daraus Jachten und Villen finanzieren können sollten.
Das kommt auf die Definition von “Leistung” an. Wenn man diese nur mit “Arbeit” gleichsetzt, könnte man dem folgen. Wer Kapital bereitstellt, verzichtet damit auf den Konsum für sich selbst, bindet das Geld und übernimmt das Risiko, dieses gebundene Kapital auch zu verlieren. Die Diskussion, wieviel das “wert” ist, kann man gerne führen. Aber die Behauptung, dass das gar nichts beiträgt, ist wirklich schwer zu halten. Ohne Leute, die Eigenkapital riskieren, gäbe es viele Unternehmen inkl. ihrer Arbeitsplätze nicht.
Yachten und Villen kann sich nur eine kleine Gruppe sehr vermögender Leute leisten. Die meisten Unternehmenseigentümer sind eher Mittelständler, Handwerksbetriebe und Co. Wenn dein Problem die Konzentration von großen Vermögen auf eine zu kleine Gruppe ist, folge ich dir gerne! Aber das ist letztlich eine andere gänzlich Diskussion als Besitz an sich zu problematisieren. Oder Kapitaleinkommen an sich. Oder ererbtes Vermögen.
Naja, Anteile an einem Unternehmen müssen irgendwann erworben worden sein. Einfach so gibt es sie nicht. Dass sie im Rahmen einer Erbschaft an die Erben übergehen, ist ja erst mal nicht anders als beim restlichen Besitz des Verstorbenen. Ob die derzeitige steuerliche Behandlung verfassungskonform ist, wird nun das Gericht entscheiden.
Und beliebig darf er sich auch nicht Geld ausbezahlen. Entweder, es ist eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH. Dann gehört das Geld der Gesellschaft und er hat lediglich Anspruch auf einen Teil des auszuschüttenden Gewinns, im Regelfall anteilig seiner Beteiligung. Er darf aber keineswegs das Unternehmen nach Belieben aussaugen. Einerseits gibt das häufig Ärger mit finanzierenden Banken, die zur Bedingung machen, dass genügend Geld im Unternehmen bleibt, andererseits sieht sich der Typ, falls das Unternehmen dann in Schieflage gerät, von Rückzahlungsverpflichtungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen allerlei Ärger ausgesetzt.
Beim Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat er zwar freieres Zugriffsrecht, steht am Ende aber auch mit seinem Privatvermögen für das Unternehmen gerade, es schneidet also in beide Richtungen.
De facto wird daher gerade in Familienunternehmen eher thesauriert (also Gewinne im Unternehmen gelassen), statt ausgeschüttet. Ein Bankautomat nach Belieben ist es jedenfalls nicht.
Das ist trotzdem Geld verdienen ohne eigene Leistung. Besitz ist keine Leistung. Die Verwaltung von Vermögen ist natürlich eine Leistung, aber keine so große, dass sich Leute daraus Jachten und Villen finanzieren können sollten.
Das kommt auf die Definition von “Leistung” an. Wenn man diese nur mit “Arbeit” gleichsetzt, könnte man dem folgen. Wer Kapital bereitstellt, verzichtet damit auf den Konsum für sich selbst, bindet das Geld und übernimmt das Risiko, dieses gebundene Kapital auch zu verlieren. Die Diskussion, wieviel das “wert” ist, kann man gerne führen. Aber die Behauptung, dass das gar nichts beiträgt, ist wirklich schwer zu halten. Ohne Leute, die Eigenkapital riskieren, gäbe es viele Unternehmen inkl. ihrer Arbeitsplätze nicht.
Yachten und Villen kann sich nur eine kleine Gruppe sehr vermögender Leute leisten. Die meisten Unternehmenseigentümer sind eher Mittelständler, Handwerksbetriebe und Co. Wenn dein Problem die Konzentration von großen Vermögen auf eine zu kleine Gruppe ist, folge ich dir gerne! Aber das ist letztlich eine andere gänzlich Diskussion als Besitz an sich zu problematisieren. Oder Kapitaleinkommen an sich. Oder ererbtes Vermögen.