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    30
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    1 day ago

    Und welche Entschädigung bekommen sie jetzt für die illegale Durchsuchung? Und mit welchen Konsequenzen müssen die Personen rechnen, die diese illegale Durchsuchung angeordnet und durchgeführt haben?

    Ich verstehe immer noch nicht ganz wie das Konzept Rechtsstaat funktionieren soll, wenn Recht und Gesetz für den Bürger Konsequenzen haben, für den Staat aber nicht.

    • Quittenbrot@feddit.org
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      12
      ·
      21 hours ago

      Und welche Entschädigung bekommen sie jetzt für die illegale Durchsuchung?

      Neben der Feststellung, dass ihre Grundrechte verletzt wurden, bekommen sie die Kosten des Verfahrens, also primär die Anwaltskosten erstattet.

      Und mit welchen Konsequenzen müssen die Personen rechnen, die diese illegale Durchsuchung angeordnet und durchgeführt haben?

      Die Richter sind aufgrund der im Grundgesetz verankerten richterlichen Unabhängigkeit geschützt. Hier müsste schon Rechtsbeugung vorliegen, also ein bewusster, elementarer Rechtsverstoß. Nicht nur eine schlampige, zu dünne Begründung.

      Die Staatsanwaltschaft hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Sie haben beantragt, ein Richter bewilligt.

      Die Polizei hat technisch tatsächlich auch nichts falsch gemacht: die kriegen einen formell wirksamen Beschluss eines Richters in die Hand und müssen diesen vollstrecken. So lange dieser nicht offensichtlich willkürlich ist, sind die Beamten an ihn gebunden. Die Verantwortung für diesen Beschluss geht damit auf die Justiz über und damit auch die Fehlerkorrektur.

      Da beide Landgerichte in den Vorinstanzen die Beschwerden zurückgewiesen haben, wird es wohl sehr schwer, diese offensichtliche Willkür zu belegen und darauf bspw. ein Amtshaftungsverfahren zu bauen.

      Die beiden könnten zb ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstrengen. Das könnte am Ende Geld bringen, kostet aber erst mal wieder Zeit und Geld.

      • ftbd@feddit.org
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        3
        ·
        2 hours ago

        Neben der Feststellung, dass ihre Grundrechte verletzt wurden, bekommen sie die Kosten des Verfahrens, also primär die Anwaltskosten erstattet.

        Die Kosten die sie ohne die illegale Durchsuchung nicht gehabt hätten? Ich finde hier wäre eine Entschädigung für die massive Verletzung der Privatsphäre schon angebracht.

        Im Sinne des Rechtsstaates muss ich mich doch darauf verlassen können, dass sich die Organe des Staates ans Gesetz halten, sonst verliert das Gesetz doch jegliche Legitimität.

        Wie soll das funktionieren wenn Verstöße nicht verfolgt werden? Wenn in einem langen Verfahren festgestellt wird dass ein normaler Bürger sich gesetzeswidrig verhalten hat, bringt es ihm auch nichts, nicht gewusst zu haben dass das illegal war oder nur Befehle befolgt zu haben.

        • Quittenbrot@feddit.org
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          2
          ·
          1 hour ago

          Ich finde hier wäre eine Entschädigung für die massive Verletzung der Privatsphäre schon angebracht.

          Das stimmt. Da haben wir noch keine saubere, endgültige Klärung. In den 80ern hatte Schmidts Rot-Gelb-Koalition mal einen Anlauf für ein richtiges Staatshaftungsgesetz genommen, aber das wurde nur kurze Zeit später vom Verfassungsgericht kassiert, weil der Bund das Gesetz so nicht hätte beschließen dürfen. Seitdem kriegt man es nicht hin, das richtig zu klären. Stattdessen gibt es einen Flickenteppich, wonach zum Beispiel für rechtswidrige Haft klar definiert eine Entschädigung ansteht, hier jedoch nicht. Insofern bleibt tatsächlich am ehesten noch der Weg über den EGMR.

          Wie soll das funktionieren wenn Verstöße nicht verfolgt werden?

          Die Sache ist halt komplizierter. Für rechtswidrig wurde kein Verhalten erklärt, sondern eine Rechtsauffassung. Dass ein übergeordnetes Gericht die Entscheidung eines untergeordneten aufhebt, kommt täglich vor und ist auch vollkommen ok so. Da der Richter persönlich dafür nicht belangt werden kann, sofern er nicht offensichtlich willkürlich gehandelt hat, ist er raus. Die Polizisten haben einen wirksamen Beschluss in die Hand bekommen und diesen umgesetzt. Wir wollen gerade kein System, in dem ein Polizist vor Ort selber entscheiden soll, welchen Beschluss er nun für gültig hält und welchen nicht. Außer, wenn der Beschluss ganz offensichtlich falsch ist. Finde ich auch ganz gut so.

          Das eigentliche Kernproblem ist, dass die Verantwortung zwar wie gewünscht nach oben wandert, dort aber, mangels eines eindeutigen Gesetzes, zum Teil versickert. Das System funktioniert zwar insofern, als dass der Rechtsbruch benannt und juristisch korrigiert wurde. Aber es fehlt der zugehörige Entschädigungsmechanismus, weil Bund und Länder sich seit den 80ern nicht auf ein Gesetz einigen können. Stattdessen müssen die Betroffenen am Besten den Umweg über Unionsrecht machen.