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    2 hours ago

    Ich finde hier wäre eine Entschädigung für die massive Verletzung der Privatsphäre schon angebracht.

    Das stimmt. Da haben wir noch keine saubere, endgültige Klärung. In den 80ern hatte Schmidts Rot-Gelb-Koalition mal einen Anlauf für ein richtiges Staatshaftungsgesetz genommen, aber das wurde nur kurze Zeit später vom Verfassungsgericht kassiert, weil der Bund das Gesetz so nicht hätte beschließen dürfen. Seitdem kriegt man es nicht hin, das richtig zu klären. Stattdessen gibt es einen Flickenteppich, wonach zum Beispiel für rechtswidrige Haft klar definiert eine Entschädigung ansteht, hier jedoch nicht. Insofern bleibt tatsächlich am ehesten noch der Weg über den EGMR.

    Wie soll das funktionieren wenn Verstöße nicht verfolgt werden?

    Die Sache ist halt komplizierter. Für rechtswidrig wurde kein Verhalten erklärt, sondern eine Rechtsauffassung. Dass ein übergeordnetes Gericht die Entscheidung eines untergeordneten aufhebt, kommt täglich vor und ist auch vollkommen ok so. Da der Richter persönlich dafür nicht belangt werden kann, sofern er nicht offensichtlich willkürlich gehandelt hat, ist er raus. Die Polizisten haben einen wirksamen Beschluss in die Hand bekommen und diesen umgesetzt. Wir wollen gerade kein System, in dem ein Polizist vor Ort selber entscheiden soll, welchen Beschluss er nun für gültig hält und welchen nicht. Außer, wenn der Beschluss ganz offensichtlich falsch ist. Finde ich auch ganz gut so.

    Das eigentliche Kernproblem ist, dass die Verantwortung zwar wie gewünscht nach oben wandert, dort aber, mangels eines eindeutigen Gesetzes, zum Teil versickert. Das System funktioniert zwar insofern, als dass der Rechtsbruch benannt und juristisch korrigiert wurde. Aber es fehlt der zugehörige Entschädigungsmechanismus, weil Bund und Länder sich seit den 80ern nicht auf ein Gesetz einigen können. Stattdessen müssen die Betroffenen am Besten den Umweg über Unionsrecht machen.