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    1 day ago

    So ist das nicht geregelt. Wenn eine Partei verboten ist, dann kann eine Nachfolgeorganisation per Weisung verboten werden. Dann gilt die Beweislastumkehr, d.h., deine DfD muss dann das dreijährige Verfahren führen, um zu beweisen, dass sie erlaubt ist und nicht wesensgleich mit der AfD ist. Plus, all das Geld ist weg, alle Mietverträge für Parteibüros, alle Mitarbeiter, alle Parteibusse etc.pp. Das schafft man ja nicht über Nacht wieder ran.

    Mal davon ab: das Verbotsverfahren der SRP hat 10 Tage gedauert. Ich glaube zwar, dass wir bei einem AfD Verbotsverfahren nicht an diesen Rekord rankommen, aber das wird keine 3 Jahre dauern. Gibt ja alleine bspw. keinen Instanzenzug, das wird ja direkt vor dem BVerfG verhandelt und fertig. Ist ja auch schon ordentlich Vorarbeit geleistet.

    Verstehe immer gar nicht, woher diese Abwehrreflexe kommen? In der Verfassung steht “verfassungswidrige Parteien sind verboten”, was ist so schwer daran, das umzusetzen? Sollen wir Raub und Totschlag nicht mehr bestrafen, weil die Täter das noch mal machen könnten? Was ist hier die Logik?

    • Lemmchen@feddit.org
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      1 day ago

      Ganz großer Punkt (so wie ich verstehe jedenfalls): Auf Social Media wäre Werbung (auch von Privatpersonen) für die AfD dann nach deutschem Gesetz nicht mehr möglich und könnte ggf. sogar mit Strafverfahren gegen dieser Einzelpersonen geahndet werden. Damit könnte man diesen Spinnern sehr stark den Wind aus den Segeln nehmen.