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“Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal”, betont Anita B., eine Beraterin im Sub. “Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.” Das Sub wirft dem Bamf auch vor, in der Abschiebungshaft sei eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden. Damit könne sich der in Isolationshaft befindliche Z. praktisch nicht verteidigen.

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  • bright_side_@piefed.world
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    1 hour ago

    hm, ich denke in dem Fall wäre eine Abschiebung falsch, da es hinreichend belegt zu sein scheint dass der Mann homosexuell ist und ihn wie du schon schreibst ein Schicksal erwartet das man moralisch nicht vertreten kann.

    nur wie möchte man dies allgemein handhaben? irgend eine Instanz wird entscheiden müssen ob Homosexualität tatsächlich der Fall ist. Allgemeiner ist ja die Frage ob jemand aufgrund seiner Lebensart menschenunwürdige Konsequenzen im Zielland befürchten muss. Natürlich wird es Fälle geben bei denen das Individuum diese Lebensart vortäuscht, das macht die Sache dann schwierig. Und irgendwo wird dann entschieden werden ob man der person glaubt oder nicht.

    • Linke Socke@feddit.org
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      1 hour ago

      Diese Frage stellst du dann aber gerade den Falschen. Ich habe ja eben Formuliert dass ich Abschiebungen allgemein ablehne. Damit mach ich mir diese Problematik ja einfach. Niemand muss die Sexualität prüfen, wenn niemand abgeschoben wird. :)

      Aber ja du hast vollkommen Recht. Wenn man für Abschiebungen ist, wie macht man das dann? Da stellt sich diese Frage. Danke für diesen Gedanken. Das merk ich mir. Mir würde auf Anhieb erstmal keine Lösung dafür einfallen.