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“Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal”, betont Anita B., eine Beraterin im Sub. “Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.” Das Sub wirft dem Bamf auch vor, in der Abschiebungshaft sei eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden. Damit könne sich der in Isolationshaft befindliche Z. praktisch nicht verteidigen.

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  • Linke Socke@feddit.org
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    16 minutes ago

    Eine solche Abschiebung IST die Todesstrafe. Ausgeübt von Deutschland. Sie hätten alle Macht, dies zu verhindern. Durch die Abschiebung entscheiden sie sich aktiv dazu, diesen Mann umzubringen.

    Die BRD spricht diese Todesstrafe aus, weil dieser Mensch zufällig Abstammung hinter ihrer imaginären Grenzlinie hat. Aufgrund von Herkunft. Uganda wegen Sexualität.

    Beides extrem schlimm. Beides extrem willkürlich. Beides grundsätzlich menschenverachtende Taten. Jeder, der sich über Uganda für solch rückständige Gesetze aufregt, sollte ebenso Abschiebungen der BRD allgemein infrage stellen. Ich weiß aber nur von einem Land, das vom moralischen Ross von sich behauptet, hier sei die Menschenwürde nicht antastbar. Nur um sie dann anzutasten und uns täglich das Gegenteil zu zeigen. Bei Uganda weiß ich nicht, ob sie so etwas von sich behaupten.

    Die schrecklichen Konsequenzen, die dieser Mann in Uganda zu erwarten hat, sind nicht mal notwendig, um Abschiebungen zu kritisieren. Einen Menschen zwangsabzuschieben, ist grundsätzlich immer menschenverachtend. Ich will so etwas niemals durchmachen müssen. Jemandem wird sein ganzes Leben hier weggenommen, sein Zuhause, seine Freunde, sein Umfeld. Alles wird ihm weggenommen. In einem Prozess, in dem er nicht als gleichwertiger Mensch betrachtet wird. Er habe nicht das Recht, sich hier aufzuhalten. Die Umstände sind der BRD doch ohnehin vollkommen egal. Da werden auch Vergewaltiger in Länder abgeschoben, in denen dann stattdessen die Frau als Vergewaltigungsopfer aufgrund von unehelichem Sex inhaftiert wird.

    Es gibt so viele Fälle. In einigen wäre die Abschiebung für den Betroffenen ein Todesstoß, in anderen ein Freifahrtschein. In vielen weiteren „nur“ der Raub der Selbstbestimmung und Würde. Doch noch nie sah ich einen Fall, da dachte ich, hier war die Abschiebung berechtigt. Noch nie.