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“Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal”, betont Anita B., eine Beraterin im Sub. “Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.” Das Sub wirft dem Bamf auch vor, in der Abschiebungshaft sei eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden. Damit könne sich der in Isolationshaft befindliche Z. praktisch nicht verteidigen.

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