Joa, der Artikel ist ja ganz nett. Aber der Typ vom Europarat sagt einfach dass Deutschland vorsichtiger sein muss mit der Unterscheidung zwischen berechtigter Kritik und Antisemitismus. Die Regierung sagt, dass sie da vorsichtig auf Einzelfall Basis vorgeht.
Ich finde da fehlen Beispielfälle. Irgendwas konkretes, wo man sehen kann was die meinen.
Ich bin nicht sicher, ob die von LTO verlinkten Fälle bezüglich Einreiseverboten direkt vom Kommissar stammten, aber ich sehe im Artikel keine konkreten Beispiele für Unterdrückung von Protesten oder Meinungen (was nicht heißt, dass sie nicht existieren, nur dass der Artikel und womöglich auch der ursprüngliche Bericht sie nicht zitiert).
Ebensowenig sehe ich in dem Artikel Beispiele seitens der Bundesregierung, in denen sie Einzelfallentscheidungen zugunsten Pro-Palästina-Aussagen gefällt hätten, um die Anschuldigungen zu entkräften. Zu behaupten “ne, wir sind da volll im Recht ind so” ist keine glaubwürdige Verteidigung.
Das muss alles kein Indiz zu dem Bericht, geschweige denn der Realität sein, sondern bezieht sich hier explizit auf den Artikel. Der ist da voller Behauptungen (die ich zum Teil auch so sehe), aber äußerst sparsam mit Beispielen.
Ich erinnere mich an den Lage Podcast vor 1,5 Jahren. Dort kommt raus, dass die (im Artikel erwähnte) IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus problematisch ist/wird und man über Alternativen (insbesondere die Jerusalem Declaration on Antisemitism) nachdenken sollte. Der Menschenrechtskommissar des Europarats scheint die IHRA-Definition zu mögen und sagt, dass sie in Deutschland nur falsch angewendet wird.
Vermutlich ist die Reaktion auf diese Warnung hier nur ein Fingerzeigen und niemand fühlt sich verantwortlich. Ein “ihr da unten müsst im Einzelfall entscheiden” gegen “ihr da oben müsst klarere Vorgaben machen”.
Joa, der Artikel ist ja ganz nett. Aber der Typ vom Europarat sagt einfach dass Deutschland vorsichtiger sein muss mit der Unterscheidung zwischen berechtigter Kritik und Antisemitismus. Die Regierung sagt, dass sie da vorsichtig auf Einzelfall Basis vorgeht.
Ich finde da fehlen Beispielfälle. Irgendwas konkretes, wo man sehen kann was die meinen.
@MareOfNights @SapphireSphinx also ich finde es ist alles klar beschrieben. Es geht um eine Warnung und die ist sehr deutlich unterlegt wurden.
Ich bin nicht sicher, ob die von LTO verlinkten Fälle bezüglich Einreiseverboten direkt vom Kommissar stammten, aber ich sehe im Artikel keine konkreten Beispiele für Unterdrückung von Protesten oder Meinungen (was nicht heißt, dass sie nicht existieren, nur dass der Artikel und womöglich auch der ursprüngliche Bericht sie nicht zitiert).
Ebensowenig sehe ich in dem Artikel Beispiele seitens der Bundesregierung, in denen sie Einzelfallentscheidungen zugunsten Pro-Palästina-Aussagen gefällt hätten, um die Anschuldigungen zu entkräften. Zu behaupten “ne, wir sind da volll im Recht ind so” ist keine glaubwürdige Verteidigung.
Das muss alles kein Indiz zu dem Bericht, geschweige denn der Realität sein, sondern bezieht sich hier explizit auf den Artikel. Der ist da voller Behauptungen (die ich zum Teil auch so sehe), aber äußerst sparsam mit Beispielen.
Moment, der Artikel verlinkt zumindest auf zwei konkrete Beispiele:
Ich erinnere mich an den Lage Podcast vor 1,5 Jahren. Dort kommt raus, dass die (im Artikel erwähnte) IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus problematisch ist/wird und man über Alternativen (insbesondere die Jerusalem Declaration on Antisemitism) nachdenken sollte. Der Menschenrechtskommissar des Europarats scheint die IHRA-Definition zu mögen und sagt, dass sie in Deutschland nur falsch angewendet wird.
Vermutlich ist die Reaktion auf diese Warnung hier nur ein Fingerzeigen und niemand fühlt sich verantwortlich. Ein “ihr da unten müsst im Einzelfall entscheiden” gegen “ihr da oben müsst klarere Vorgaben machen”.