• copacetic@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Sie haben ja vor allem auf das Wort “Zusätzlichkeit” gepocht. Der Erfolg ist, dass man jetzt in diesen Studien klar sagen kann, dass dieses Prinzip verletzt wurde. Jetzt kann man es beim BVerfG einklagen und das bedeutet wieder erstmal abwarten.

    Ich denke, der Gewinn ist, dass jetzt Merz klar Schuld ist. Hätten sich die Grünen quer gestellt, wären sie als Blockierer Schuld gewesen.

    Mal andersherum, wäre es irgendein Erfolg gewesen, wenn sie nicht zugestimmt hätten?

    • Bonifratz@piefed.zip
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      3 hours ago

      Laut https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-03/verwendung-sondervermoegen-missbrauch-98-prozent-schulden hat eine Klage aber keine großen Chancen:

      Wenn das neue Sondervermögen aber tatsächlich zweckentfremdet wird, stellt sich die Frage, ob man dagegen nicht klagen könnte. Im Grundgesetz steht, das Kriterium der Zusätzlichkeit sei erfüllt, “wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote erreicht wird”, das Nähere regele ein Bundesgesetz.

      Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz regelt das Nähere so: Wenn im regulären Haushalt die Investitionen mindestens zehn Prozent ausmachen, ist alles darüber hinaus “zusätzlich”. Damit ist die Latte schon ziemlich tief gehängt. Denn 2024 betrug der Investitionsanteil bereits 10,8 Prozent, wie die ifo-Forscher vorrechnen. Von daher könnte die Bundesregierung die Investitionen im regulären Haushalt sogar leicht verringern – und hätte juristisch trotzdem “zusätzlich” investiert.

      Es wird aber noch absurder. Laut Gesetz ist lediglich nötig, dass die “veranschlagten” Investitionen zehn Prozent ausmachen. “Es kommt auf die Planung im Haushalt an, nicht darauf, was man wirklich ausgibt”, sagt Henning Tappe, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier. Man muss die Investitionen also gar nicht tätigen, man muss sie nur planen. Oder das nur angeben. “Offensichtliche Fantasiezahlen in den Haushaltsplan hineinschreiben darf man allerdings nicht”, sagt Tappe. “Trotzdem hätte man das besser regeln können, in der Hektik damals wurde da nicht so gründlich gearbeitet.”

      Ich würde mal sagen: das Geld ist weg.

    • kossa@feddit.org
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      1 day ago

      Mal andersherum, wäre es irgendein Erfolg gewesen, wenn sie nicht zugestimmt hätten?

      Sie hätten den Hebel nutzen sollen die Schuldenbremse gänzlich zu streichen mMn.

      • Strive7307@discuss.tchncs.de
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        24 hours ago

        Ich denke das wäre auch nicht besser gewesen. Dann hätte die aktuelle Regierung auch ihr wahres Gesicht gezeigt und eventuell sogar noch mehr Geld als jetzt in Wählergeschenke und Rentenzuschüsse gesteckt

        • Don_alForno@feddit.org
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          21 hours ago

          Aber eine zukünftige Regierung hätte dann dieselben Spielräume gehabt. So wird die Union das Sondervermögen möglichst vollständig aufbrauchen und in der Zukunft, wenn sie nicht den Kanzler stellen, wieder das Sparen zur höchsten Moral erheben.