Vor einem Jahr verabschiedete der Bundestag das sogenannte Sondervermögen. Zwölf Monate später bemängeln Forschende: Nur ein kleiner Teil des Geldes fließe in Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen. Die Union weist die Kritik zurück.
Wenn das neue Sondervermögen aber tatsächlich zweckentfremdet wird, stellt sich die Frage, ob man dagegen nicht klagen könnte. Im Grundgesetz steht, das Kriterium der Zusätzlichkeit sei erfüllt, “wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote erreicht wird”, das Nähere regele ein Bundesgesetz.
Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz regelt das Nähere so: Wenn im regulären Haushalt die Investitionen mindestens zehn Prozent ausmachen, ist alles darüber hinaus “zusätzlich”. Damit ist die Latte schon ziemlich tief gehängt. Denn 2024 betrug der Investitionsanteil bereits 10,8 Prozent, wie die ifo-Forscher vorrechnen. Von daher könnte die Bundesregierung die Investitionen im regulären Haushalt sogar leicht verringern – und hätte juristisch trotzdem “zusätzlich” investiert.
Es wird aber noch absurder. Laut Gesetz ist lediglich nötig, dass die “veranschlagten” Investitionen zehn Prozent ausmachen. “Es kommt auf die Planung im Haushalt an, nicht darauf, was man wirklich ausgibt”, sagt Henning Tappe, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier. Man muss die Investitionen also gar nicht tätigen, man muss sie nur planen. Oder das nur angeben. “Offensichtliche Fantasiezahlen in den Haushaltsplan hineinschreiben darf man allerdings nicht”, sagt Tappe. “Trotzdem hätte man das besser regeln können, in der Hektik damals wurde da nicht so gründlich gearbeitet.”
Laut https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-03/verwendung-sondervermoegen-missbrauch-98-prozent-schulden hat eine Klage aber keine großen Chancen:
Ich würde mal sagen: das Geld ist weg.