„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
Stimmt, solange es nur E-Mails und Zeugenaussagen von Involvierten gibt, muss man sich keine Gedanken machen… 😑
Aber mal ohne Spaß: Wie kann so etwas sein?
Es gibt 100% wasserdichte Beweise für den ganzen Ablauf, Spahn hat Masken gekauft, die mehr gekostet haben, ohne Prüfzertifikat. Ihm lag ein Angebot vor, günstiger, geprüft und schneller lieferbar…
Er hat sich dagegen entschieden und das andere Angebot genommen, was nur ein korrupter Politiker machen würde.
Man kann diese Entscheidung mit nichts rechtfertigen und trotzdem wird das Verfahren fallen gelassen…
Genau wegen dem was ich geschrieben habe. Es muss einen absolut wasserdichten Beweis für ein direktes quid pro quo geben, sonst sagt das deutsche Gesetz “naja, vielleicht ist unser Gesundheitsminister auch einfach ein Volltrottel, der nicht zwei Zahlen miteinander vergleichen kann. Blöd, aber nicht strafbar.”