„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
Genau wegen dem was ich geschrieben habe. Es muss einen absolut wasserdichten Beweis für ein direktes quid pro quo geben, sonst sagt das deutsche Gesetz “naja, vielleicht ist unser Gesundheitsminister auch einfach ein Volltrottel, der nicht zwei Zahlen miteinander vergleichen kann. Blöd, aber nicht strafbar.”