„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”

c/tja

  • Don_alForno@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    4
    ·
    edit-2
    2 hours ago

    Genau wegen dem was ich geschrieben habe. Es muss einen absolut wasserdichten Beweis für ein direktes quid pro quo geben, sonst sagt das deutsche Gesetz “naja, vielleicht ist unser Gesundheitsminister auch einfach ein Volltrottel, der nicht zwei Zahlen miteinander vergleichen kann. Blöd, aber nicht strafbar.”