Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild"-Zeitung laut Mitteilung vom Sonntag.


Ähmm… wenn es mit dem GG nicht vereinbar ist, dann braucht es ja kein weiteres Gesetz, oder?
Naja willkürlicher definitionsgemäß schon.
Da sämtliche vergangenen mit dem GG vereinbare Vergesellschaftung und Enteignung (Kohleabbau, Autobahnen, …) per Definition willkürlich waren: 🤷♂️
Hier noch schnell die Wortdefinition per Oxford Languages
Edit: es wurde noch nie Vergesellschaftet. Das ist rechtliches Neuland. Die Tagesschau schreibt dazu:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-vergesellschaftung-100.html