Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild"-Zeitung laut Mitteilung vom Sonntag.

  • Señor Mono@feddit.org
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    18 hours ago

    Da sämtliche vergangenen mit dem GG vereinbare Vergesellschaftung und Enteignung (Kohleabbau, Autobahnen, …) per Definition willkürlich waren: 🤷‍♂️

    Hier noch schnell die Wortdefinition per Oxford Languages

    • so, dass nur eigene Interessen und keinerlei allgemein gültige Regeln gelten: „völlig willkürlich entscheiden“
    • zufällig: „ein Beispiel willkürlich herausgreifen“
    • bewusst; vom Willen gesteuert: „eine willkürliche Reaktion“

    Edit: es wurde noch nie Vergesellschaftet. Das ist rechtliches Neuland. Die Tagesschau schreibt dazu:

    Enteignung oder Vergesellschaftung? In der Debatte über Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin werden die Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung oft synonym verwendet - zum Teil auch von den Befürwortern der Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen”. Doch im Grundgesetz beziehen sich die zwei Fälle auf unterschiedliche Artikel.
    Bei einer Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) werden konkrete Eigentumsrechte für bestimmte Vorhaben, die dem “Wohle der Allgemeinheit” dienen, entzogen - etwa Grundstücke für eine Autobahn oder einen Deich. Wollen die Grundstückseigentümer nicht verkaufen, können sie in bestimmten Fällen enteignet werden. Dafür gibt es eingespielte rechtliche Verfahren mit Entschädigungszahlungen für die enteigneten Besitzer. Allein im Straßenbau gibt es jedes Jahr eine dreistellige Zahl an Enteignungsverfahren.
    Bei einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG geht es hingegen darum, “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel” in Gemeineigentum zu überführen. Allerdings kam Artikel 15 noch nie zur Anwendung. Es geht damit um absolutes rechtliches Neuland. Auch hier müssten Art und Ausmaß der Entschädigung gesetzlich geregelt werden. Die Bezeichnung Enteignung ist in der politischen Debatte verständlich, juristisch aber unpräzise.
    Mit Material der Nachrichtenagentur dpa und Informationen der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-vergesellschaftung-100.html