Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild"-Zeitung laut Mitteilung vom Sonntag.


Da sämtliche vergangenen mit dem GG vereinbare Vergesellschaftung und Enteignung (Kohleabbau, Autobahnen, …) per Definition willkürlich waren: 🤷♂️
Hier noch schnell die Wortdefinition per Oxford Languages
Edit: es wurde noch nie Vergesellschaftet. Das ist rechtliches Neuland. Die Tagesschau schreibt dazu:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-vergesellschaftung-100.html