Vor 80 Jahren verkündete das internationale Militärtribunal in Nürnberg die Urteile gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher. Ein Prozess, der Geschichte geschrieben und die Grundlage für das heutige internationale Strafrecht gelegt hat.
Zum einen finde ich es grundlegend schade, dass sie Todesurteile gesprochen und vollstreckt haben, das ist natürlich ein Makel aus heutiger Sicht.
Zum anderen ist es auch erschreckend, wie sehr dieser Prozess als “Feigenblatt” der Aufarbeitung genutzt wurde in der Bundesrepublik. Man schaue sich nur mal an wie viele NSDAP Mitglieder in der BRD noch in Amt und Würden waren und ebenjene BRD entscheidend mitgeprägt haben. Alleine da hätte man ein Berufsverbot aussprechen müssen: wer Parteimitglied war oder freiwillig in der SS war, hätte kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen (gäbe bestimmt noch mehr Kriterien, aber das sind so die Offensichtlichsten).
NSDAP Mitglieder in der BRD noch in Amt und Würden waren und ebenjene BRD entscheidend mitgeprägt haben
Zum Höhepunkt waren ungefähr 10 % der Bevölkerung Parteimitglieder.
Nicht, dass sich die Leute von etwaiger Schuld oder ideologischer Überzeugung freisprechen will, Parteimitgliedschaft war zwischenzeitlich Voraussetzung für den Beruf.
Das Deutsche Beamtengesetz von 1937 machte die Ernennung zum Beamten von der vorigen Beurteilung durch die NSDAP abhängig. In Tutzing entstand ein Schulungslager für Ministerialbeamte, doch war die Qualifikation des Lehrpersonals unzureichend. Im Zuge der letzten großen Aufnahmewelle in die Partei (1937) wurde vor allem auf Beamte Druck zum Beitritt ausgeübt, dem die Mehrheit nachgab, ohne deshalb die erwünschte Gesinnung mitzubringen.
Wäre knifflig gewesen, die gesamte höhere Beamtenschaft auszutauschen.
Knifflig, ja. Unmöglich, nein. Beim Radikalenerlass hatte man ja auch kein Problem ¯\_(ツ)_/¯.
Ich verstehe ja auch die Sachzwänge. Aber dann sollte man bei den Gedenkveranstaltungen nicht immer so tun, als wäre man so unglaublich vorbildlich mit der Vergangenheit umgegangen. Und jetzt verurteilt man fürs Gewissen irgendwelche Hundertjährigen, weil sie Sekretärin in einem KZ waren, aber Theodor Heuss, der dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat und (mindestens Mitläufer)Antisemit war, konnte Bundespräsident werden und die Verfassung mitschreiben.
Der Erlass zog jahrzehntelang Prozesse nach sich und wurde schlussendlich für illegal erklärt. Würde ich jetzt nicht problemlos nennen.
Und so fehlerbehaftet die deutsche Aufarbeitung war so, hervorragend ist sie leider immer noch im internationalen Vergleich. Wenn man sich mal andere Länder mit Kriegsverbreche®n und anderen Greultaten anschaut.
Wie mein Papa immer schon sagte “Nicht so schlimm, dass du eine 4- hast, solange andere eine 5 haben ¯\_(ツ)_/¯”
Keine Ahnung, ich lebe halt in Deutschland, also lasse ich mich darüber auch aus. Und gar nicht so sehr über den Umstand an sich, sondern den heuchlerischen Umgang damit.
Zum einen finde ich es grundlegend schade, dass sie Todesurteile gesprochen und vollstreckt haben, das ist natürlich ein Makel aus heutiger Sicht.
Zum anderen ist es auch erschreckend, wie sehr dieser Prozess als “Feigenblatt” der Aufarbeitung genutzt wurde in der Bundesrepublik. Man schaue sich nur mal an wie viele NSDAP Mitglieder in der BRD noch in Amt und Würden waren und ebenjene BRD entscheidend mitgeprägt haben. Alleine da hätte man ein Berufsverbot aussprechen müssen: wer Parteimitglied war oder freiwillig in der SS war, hätte kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen (gäbe bestimmt noch mehr Kriterien, aber das sind so die Offensichtlichsten).
Zum Höhepunkt waren ungefähr 10 % der Bevölkerung Parteimitglieder.
Nicht, dass sich die Leute von etwaiger Schuld oder ideologischer Überzeugung freisprechen will, Parteimitgliedschaft war zwischenzeitlich Voraussetzung für den Beruf.
Laut https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei_(NSDAP),_1920-1923/1925-1945#NSDAP,_öffentlicher_Dienst_und_Beamtenschaft
Wäre knifflig gewesen, die gesamte höhere Beamtenschaft auszutauschen.
Knifflig, ja. Unmöglich, nein. Beim Radikalenerlass hatte man ja auch kein Problem ¯\_(ツ)_/¯.
Ich verstehe ja auch die Sachzwänge. Aber dann sollte man bei den Gedenkveranstaltungen nicht immer so tun, als wäre man so unglaublich vorbildlich mit der Vergangenheit umgegangen. Und jetzt verurteilt man fürs Gewissen irgendwelche Hundertjährigen, weil sie Sekretärin in einem KZ waren, aber Theodor Heuss, der dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat und (mindestens Mitläufer)Antisemit war, konnte Bundespräsident werden und die Verfassung mitschreiben.
Der Erlass zog jahrzehntelang Prozesse nach sich und wurde schlussendlich für illegal erklärt. Würde ich jetzt nicht problemlos nennen.
Und so fehlerbehaftet die deutsche Aufarbeitung war so, hervorragend ist sie leider immer noch im internationalen Vergleich. Wenn man sich mal andere Länder mit Kriegsverbreche®n und anderen Greultaten anschaut.
Wie mein Papa immer schon sagte “Nicht so schlimm, dass du eine 4- hast, solange andere eine 5 haben ¯\_(ツ)_/¯”
Keine Ahnung, ich lebe halt in Deutschland, also lasse ich mich darüber auch aus. Und gar nicht so sehr über den Umstand an sich, sondern den heuchlerischen Umgang damit.