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Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen 4,5 und 7 Gramm pro 100 Milliliter sollen dem Papier zufolge 26 Cent je Liter fällig werden. Bei mehr als sieben Gramm wären es 32 Cent, bei mehr als zehn Gramm 38 Cent pro Liter. Für Getränke, die ausschließlich Süßstoffe enthalten, soll ebenfalls ein Satz von 26 Cent pro Liter gelten. Damit wären beispielsweise Cola Zero, Sprite Zero oder Fanta Orange Zero betroffen.
Die zusätzliche Abgabe würde zudem nicht einfach bei den genannten Centbeträgen bleiben. Auf die Steuer käme die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Dadurch könnte der Endpreis noch stärker steigen.
Ein Beispiel: Eine Flasche Coca-Cola mit einem Liter Inhalt enthält laut den Angaben 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dafür würden 38 Cent Steuer pro Liter fällig. Einschließlich Mehrwertsteuer ergäbe sich ein Aufschlag von rund 45 Cent. Ausgehend von einem bisherigen Preis von 1,23 Euro würde die Flasche demnach rund 1,68 Euro kosten. Noch deutlicher könnte der relative Aufschlag bei zuckerfreien Getränken ausfallen.
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Bedeute wenn du deine 3 pflanzen erntest musst du 80% wegschmeisen weil du mehr als 150g hast
Bedeutet Clubs wollen nur Leute aufnehmen die auch viel kiffen. Wenn du nur gelegentlich rauchst kommst du legal nicht an gras.
Anstatt einfach 60% Steuer steht auf Verkauf zu machen vergleichbar wie bei Tabak und Verkauf zu erlauben machen sie so Schwachsinn bei dem du entweder 3 joints an Tag rauchst oder gar nicht legal dran kommst. Kein Wunder explodieren die medizinischen Cannabis Rezepte weil das der einzige weg ist legal an ne normale Menge für eine Person zu kommen.
Und die Folge ist, dass der Schwarzmarkt eben nicht wie eigentlich gewünscht ausgetrocknet wird, weil der legale Bezug für viele immer noch zu schwierig ist. In so manchen südlichen Bundesländern noch einmal besonders, weil den Vereinen die Zulassung besonders erschwert wird.
Du hast vergessen, dass die Polizei Direktzugriff auf die Mitgliederlisten der Clubs hat (also keinen richterlichen Beschluss zur Einsicht braucht), man brandmarkt sich also bei einer Mitgliedschaft z.B. für Gängelei bei Verkehrskontrollen usw.
Das höre ich zum ersten mal. Und meine Blitzrecherche ergab:
Hast du Quellen für deine Aussage?
https://diehanfapp.de/blog/hat-der-staat-zugang-zu-konsumentendaten-der-cannabis-social-clubs/
Gut, die “zuständige Behörde” ist in diesem Fall nicht die Polizei, aber das ist alles Exekutive, daher aus meiner Sicht als eins zu betrachten. Und der Artikel kommt zu dem Schluss, dass von “Auf Verlangen” ja sicher kaum Gebrauch gemacht würde, aber dazu würde ich gerne Daten sehen, insbesondere zur Anfangszeit, in der die Polizei die Clubs ja massiv gegängelt hat.
Aber kann man sehen wie man mag ob das jetzt gleichbedeutend ist mit dem was ich in meinem letzten Kommentar geschrieben hatte. Ich bin zugegeben selbst in der Materie nicht drin, ich hatte das nur so abgespeichert als “der Staat hat die Mitgliedsdaten”, was ja der Fall ist.
PS: Hier direkt der Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__26.html
Danke. Das sind tatsächlich sehr seltsame Regelungen.