Kurzfassung: wenn man während der Reparatur ein kleineres, billigeres Mietauto benutzt, wird auch nur das erstattet und nicht die Kosten für ein größeres.
Kurzfassung: wenn man während der Reparatur ein kleineres, billigeres Mietauto benutzt, wird auch nur das erstattet und nicht die Kosten für ein größeres.
Das ist so ein Fall, bei dem ich mich wirklich frage, warum dazu überhaupt ein Gericht bemüht werden muss - das ist für mich komplett einleuchtend, dass ich nur das erstattet bekomme, was ich ausgebe.
Also komplett geschockt hätte es mich jetzt nicht, wenn der Kläger Recht bekommen hätte. Ich kann ja auch bei einem unverschuldeten Unfall auf Reparatur verzichten und mir die Wertminderung auszahlen lassen. Oder kann im Krankenhaus mit Versicherung für Zweibettzimmer freiwillig ins Dreibettzimmer und mir die Differenz auszahlen lassen.
Analog hätte man auch argumentieren können, dass man statt Oberklasseschlitten einen Kleinwagen nimmt und die Differenz bekommt.
Ich sag nicht, dass es so sein sollte, nur das ich Gedanken nicht abwegig finde.